Änderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Amtsblatt veröffentlicht

Das Verfahren des sog. Omnibus I zur Nachhaltigkeit mit Änderung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist abgeschlossen. Der amtliche Text ist im Amtsblatt der EU vom 26.02.2026 veröffentlicht worden.
Die Änderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Rechnungslegungsrichtlinie, der CSRD und der Abschlussprüferrichtlinie sind bis zum 19.03.2027 in nationales Recht umzusetzen. Die Vorgaben der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) sind erst bis zum 26.07.2028 umzusetzen. Die Änderung der europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) wird derzeit noch in der Kommission beraten. Der Beschluss für die delegierte Verordnung mit den geänderten ESRS soll voraussichtlich im Juni vorliegen. Auch der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SME (bisher VSME) ist aktuell Gegenstand der Beratungen in der EU-Kommission und wird bis Juni als delegierte Verordnung von der Kommission erwartet.