Bundeskabinett gibt grünes Licht zur Ausweitung des notariellen Online-Verfahrens

Am 21.01.2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung beschlossen und damit das parlamentarische Verfahren eröffnet. Der Gesetzentwurf wird demnächst von Bundesrat und Bundestag beraten werden.
Der Gesetzentwurf will die Zulässigkeit der notariellen Online-Verfahren erweitern. Es ist – wie im Referentenentwurf auch – geplant, die Möglichkeit der Online-Beglaubigung von Anmeldungen auf das Stiftungsregister auszuweiten. Die Online-Beurkundung wird für die Gründung von Aktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften auf Aktien, für die Beschlüsse der Gründer zur Bestellung des ersten Aufsichtsrats und des Abschlussprüfers für das erste Voll- und Rumpfgeschäftsjahr sowie für die notarielle Errichtung von Vollmachten zur Anmeldung beim Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister, von Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und von Vollmachten zur Abgabe der Erklärung zur Übernahme eines Geschäftsanteils für zulässig erklärt. In § 77 Abs. 1 Satz 2 ff. BGB-E wird zudem klargestellt, dass auch Vollmachten für die Anmeldung zum Vereinsregister öffentlich beglaubigt werden müssen.
Die Änderungen am Stiftungsregistergesetz sollen am 01.01.2028, die Änderungen im GmbHG, AktG, BGB und HGB am 01.10.2026 in Kraft treten.