Ausblick auf die zweite Jahreshälfte im privaten Wirtschaftsrecht

Die Zeit nach der parlamentarischen Sommerpause wird im privaten Wirtschaftsrecht geprägt sein von der Umsetzung europäischer Richtlinien in nationales Recht:
Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie
Bei der Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie in nationales Recht liegt das Augenmerk auf den Regelungen zu Software, künstlicher Intelligenz und vernetzten Produkten. Ziel ist neben dem Verbraucherschutz mehr Rechtssicherheit für Unternehmen in einem zunehmend digitalen Marktumfeld. Die DIHK hat Nachbesserungen beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen, die Vermeidung zusätzlicher nationaler Verschärfungen ("Gold-Plating") und eine ausgewogene Ausgestaltung der Beweislastregelungen gefordert.
Umsetzung der Designrichtlinie
Die Modernisierung des Designrechts soll den Schutz von Gestaltungen vereinfachen, an die digitale Praxis anpassen und die Wettbewerbsfähigkeit kreativer Branchen stärken. Im Fokus der nationalen Umsetzung stehen insbesondere die neuen Vorgaben zu digitalen und animierten Designs, zur Rechtsdurchsetzung im Zusammenhang mit 3D-Druck sowie zur Vereinfachung von Anmeldeverfahren.
Die DIHK setzt sich für einen starken und praxistauglichen Schutz geistigen Eigentums ein und begrüßt insbesondere Regelungen, die den Schutz von Innovationen und digitalen Designs stärken sowie Rechtsdurchsetzung und Wettbewerbsfähigkeit verbessern.
Abschluss der CSRD-Umsetzung in nationales Recht
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Abschluss der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht. Mit den neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten werden die Anforderungen an die Transparenz von Unternehmen im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG) weiter konkretisiert. Die jeweiligen Regeln bleiben aus Sicht der DIHK trotz der Entlastungen durch das sogenannte Omnibus-Verfahren dennoch insgesamt komplex und herausfordernd für die direkt sowie indirekt betroffenen Unternehmen (Trickle-down-Effekt).
Überarbeitung des Genossenschaftsrechts
Bundestag und Bundesrat beraten über den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform. Nach Vorarbeiten in Form eines Referentenentwurfs in 2025 sowie diversen Diskussionspapieren sind folgende Schwerpunkte vorgesehen: Beschleunigung der Gründung von Genossenschaften mit einer 20-tägigen Gründungsgarantie, Förderung der Digitalisierung, Aufhebung von nicht erforderlichen Schriftformerfordernisse sowie Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften. Hierfür sollen Prüfungsrechte- und -pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände ausgeweitet werden. Zudem soll die staatliche Aufsicht über die Prüfungsverbände gestärkt werden.