Neuauflage des Pakts für den Rechtsstaat

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat am 25.06.2026 gemeinsam mit dem Bund einen neuen „Pakt für den Rechtsstaat“ beschlossen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Justiz spürbar zu stärken und Verfahren schneller, effizienter und digitaler zu gestalten.
Kern des Pakts ist ein Finanzpaket des Bundes in Höhe von insgesamt 450 Millionen Euro bis 2029. Davon sind rund 240 Millionen Euro für die personelle Stärkung der Justiz vorgesehen – insbesondere zur Schaffung von etwa 2.000 zusätzlichen Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Weitere 210 Millionen Euro sollen in die Digitalisierung fließen, etwa in Projekte wie die Justizcloud oder Online-Verfahren. Die Zahlungen des Bundes sollen als Anschubfinanzierung dienen und durch Zahlungen der Länder aufgestockt und verstetigt werden.
Ergänzend wollen Bund und Länder die gerichtlichen Verfahrensordnungen modernisieren, um Abläufe zu beschleunigen und den Zugang zum Recht zu erleichtern.