Überarbeitete (verbindliche) Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards ESRS stehen zur Konsultation der EU-Kommission
Als Teil des sog. Omnibus-Verfahrens mit dem Ziel der Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden auch die verbindlichen Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS) überarbeitet. Die EU-Kommission hat nun auch ihren Entwurf für eine delegierte Verordnung mit den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zur Konsultation gestellt.
Dieser Entwurf soll die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 ändern bzw. deren Inhalt, die Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS), ersetzen. Die Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards gelten unmittelbar für die berichtspflichtigen Unternehmen. Die geänderten ESRS sollen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen, angewendet werden. Die Unternehmen können nach Artikel 2 des Verordnungsentwurfs die geänderten ESRS bereits für Geschäftsjahre, die zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 beginnen, anwenden.
Die überarbeiteten ESRS sollen nach der EU-Kommission die verpflichtenden Datenpunkte um 60 Prozent reduzieren und die Datenpunkte insgesamt um 70 Prozent. Eine einfachere Wesentlichkeitsanalyse soll u. a. dazu beitragen, dass auch die Kosten für die Unternehmen um mehr als 30 Prozent reduziert werden können, so die EU-Kommission.
Zum Entwurf einer delegierten Verordnung inklusive Anhang und der Möglichkeit, sich bis zum 03.06.2026 an der Konsultation zu beteiligen: https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/16775-Revised-European-sustainability-reporting-standards_en
