Überarbeitete EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards von EU-Kommission beschlossen

Die delegierte Verordnung für die überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (European Sustainability Reporting Standards/ESRS) wurde am 03.07.2026 beschlossen. Sie ändert die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 im Hinblick auf die Vereinfachung bestimmter Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und wird nun an Rat und EU-Parlament übermittelt. Beide Gremien, Rat und EU-Parlament, können in den nächsten zwei Monaten prüfen, ob sie Einwendungen haben. Gibt es keine Einwendungen von Rat und EU-Parlament, könnte die delegierte Verordnung mit den geänderten ESRS im Herbst im Amtsblatt veröffentlicht werden und vier Monate und eine Woche nach ihrer Annahme in Kraft treten. Die Verordnung gilt dann unmittelbar, d. h. sie muss nicht durch den nationalen Gesetzgeber in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die geänderten ESRS wären dann auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen. Bei Geschäftsjahren, die zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 beginnen, haben die nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen ein Wahlrecht. Sie können entweder die „alten“ ESRS (gemäß Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2025/1416) anwenden. In diesem Fall können Sie auch verschiedene Erleichterungen zu ESRS 1 gemäß Anhang I der vorliegenden delegierten Verordnung nutzen. Alternativ können sie auch die neuen, überarbeiteten ESRS (gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung) bereits für das „Geschäftsjahr 2026“ anwenden.
Die Kommission ist der Ansicht, mit den überarbeiteten ESRS folgende Ziele erreicht zu haben:
  • eine Verringerung der verpflichtenden Datenpunkte um 61 % bei gleichzeitiger Beibehaltung der Kernziele des europäischen Grünen Deals,
  • eine Verbesserung der Interoperabilität mit internationalen Normen und anderen Rechtsvorschriften der Union, soweit dies mit dem Vereinfachungsziel vereinbar ist,
sowie eine Vereinfachung der Wesentlichkeitsanalyse durch Einführung eines wesentlich klareren und verhältnismäßigeren Ansatzes mit grundsatzbasierten Leitlinien und der Möglichkeit, eindeutig identifizierte nicht wesentliche Informationen aufzunehmen, ohne wesentliche Angaben zu verschleiern.