EU-Kommission konsultiert Entwurf einer delegierten Verordnung für den freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandard

Mitte 2025 hatte die EU-Kommission bereits eine Empfehlung für einen Voluntary SME-Standard (VSME) veröffentlicht, vgl. Empfehlung (EU) 2025/1710. Nun legt sie einen etwas geänderten Voluntary Standard (VS) vor, der als delegierte Verordnung der EU-Kommission beschlossen werden soll.
Das sog. Omnibus-Verfahren (vgl. Richtlinie (EU) 2026/470) hat die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geändert; im Februar 2026 wurden die Änderungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Unter anderem wurde die Wertobergrenze (Value Chain Cap) geändert. Die Wertobergrenze umfasst die Informationen, die die nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen von ihren Geschäftspartnern aus der Wertschöpfungskette in ihre Berichterstattung einbeziehen müssen. Dieser Value Chain Cap wird künftig durch einen freiwilligen Standard, der durch die EU-Kommission als delegierte Verordnung beschlossen werden soll, definiert.
Der Entwurf für die delegierte Verordnung definiert den Value Chain Cap mit den sog. „erforderlichen Informationen (necessary disclosures)“ und erläutert diesen in den FAQ der Kommission. Die künftige Verordnung soll ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen, gelten. Die bisher integrierten Erläuterungen und Leitlinien bei Anwendung des Standards sind nicht mehr im Standard selbst enthalten; der Anwender wird auf den EFRAG Knowledge Hub (Link: https://knowledgehub.efrag.org/eng) bzw. die EFRAG Homepage (www.efrag.org) verwiesen.
Zum Entwurf einer delegierten Verordnung inklusive Anhang und der Möglichkeit, sich bis zum 03.06.2026 an der Konsultation zu beteiligen: Link