Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts veröffentlicht
Am 04.03.2026 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Designrechts verabschiedet. Das entsprechende Gesetz soll der Umsetzung der verbindlichen Vorgaben der europäischen Designrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2823 vom 23.10.2024) und der Modernisierung der Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) dienen. Dabei sollen die bestehenden Regelungsstrukturen des deutschen Designrechts bestehen bleiben. Auch soll die Umsetzungsfrist für die europäische Designrichtlinie voll ausgeschöpft werden, sodass das Gesetz erst am 09.12.2027 in Kraft treten wird.
Inhaltlich stellt der Referentenentwurf unter anderem klar, dass der Begriff des Designs auch jede Art der Animation von Designmerkmalen umfasst und dass der designrechtliche Schutz des Designrechts auch rein digitalen Designs offensteht.
Um die Anmeldung solcher Designs zu erleichtern, soll künftig ausdrücklich auch dynamische und animierte Darstellungen zulässig sein. Davon abgesehen soll das eingetragene Design seinem Rechtsinhaber nun auch das ausschließliche Recht gewährleisten, Dritten das Erstellen, das Herunterladen, das Kopieren und das Teilen oder Verbreiten von Medien oder Software zu verbieten, mit denen das Design aufgezeichnet wird, um die Herstellung von 3D-Druck-Erzeugnissen zu ermöglichen. Durch Schaffung einer Durchfuhrregelung sollen Designrechtsinhaber darüber hinaus künftig bereits gegen den Transit rechtsverletzender Ware vorgehen können. Allerdings sieht der Referentenentwurf auch neue Einschränkungen vor. Zum Beispiel werden Handlungen zu Zwecken der Kommentierung, Kritik oder der Parodie künftig als zulässige Nutzung eines Designs gelten. In prozessrechtlicher Hinsicht wird die Möglichkeit eines Beitritts zum Nichtigkeitsverfahren abgeschafft.
