Weitere Entwicklungen bei den Maßnahmen gegen Marktmanipulation
Der sog. Listing Act, welcher aktuell in nationales Recht umgesetzt wird, enthält verschiedene Änderungen der Verpflichtungen der Emittenten sowie Änderungen der Aufgaben für die zuständigen Stellen. Zur Überwachung und Bekämpfung der grenzüberschreitenden Marktmanipulation soll der Austausch von Order-Daten bestimmter Handelsplätze mit signifikanter grenzüberschreitender Dimension mittels der Ergänzung einer bestehenden Delegierten Verordnung geregelt werden.
Der Entwurf der Delegierten Verordnung ändert und ergänzt die bestehende Delegierte Verordnung (EU) 2016/522. Mit dem Entwurf sollen betroffene Handelsplätze mit erheblicher grenzüberschreitender Dimension (vgl. Annex III) festgelegt werden, die Auftragsdaten in Bezug auf Wertpapiere nach Art. 25a MAR (vgl. Verordnung (EU) Nr. 596/2014) mit den EU-Behörden auszutauschen haben.
Darüber hinaus soll Annex II der bestehenden Verordnung, der die Indikatoren für manipulatives Handeln in einer nicht abschließenden Liste enthält, aktualisiert werden.
Entwurf der Delegierten Verordnung und zum Entwurf des Annex: Link
Nach Konsultation des Entwurfs wird der Erlass des Delegierten Rechtsakts im ersten Quartal 2026 erwartet.
Nach Konsultation des Entwurfs wird der Erlass des Delegierten Rechtsakts im ersten Quartal 2026 erwartet.
