DIHK veröffentlicht Stellungnahme zum Kommissionsentwurf für Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen
Am 24.07.2026 hat die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation für neue Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen eröffnet. Darin werden die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen ausnahmsweise nicht gegen das unionsrechtliche Beihilfeverbot verstoßen. Zentrale Voraussetzung für die Anwendung der Leitlinien ist die Einstufung eines Unternehmens als „Unternehmen in Schwierigkeiten“ (UiS). Nur Unternehmen, die die hierfür maßgeblichen Kriterien erfüllen, können grundsätzlich Zugang zu Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen erhalten. Umgekehrt schließen eine Reihe von Leitlinien und Unionsrahmen sowie Art. 1 Abs. 4 Buchst. c Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) die Zulässigkeit der Vergabe von Beihilfen an derartige Unternehmen in Schwierigkeiten aus. Die Abgrenzung zwischen Unternehmen in Schwierigkeiten und wirtschaftlich gesunden Unternehmen hat daher zugleich Auswirkungen auf den Zugang zu zahlreichen anderen beihilferechtlichen Förderinstrumenten. Hierzu hat die DIHK am 4. September 2026 fristgerecht Stellung genommen. Zu den Kernforderungen der DIHK aus der Stellungnahme zählen unter anderem eine einheitliche und rechtssichere UiS-Definition, die auf alle einschlägigen EU-Beihilfevorschriften Anwendung finden kann, die zeitliche Ausdehnung der Ausnahmen für innovative Start-ups und KMU und deren Erstreckung auf Scale-ups sowie die Anerkennung von Mezzanine-Kapital bei der UiS-Prüfung, sofern dieses tatsächlich eine Eigenkapitalfunktion erfüllt.
