Rede der EU-Kommissionspräsidentin zur Lage der Union 2026: Generalüberholung des EU-Binnenmarktes als Priorität
In der jährlich stattfindenden Rede zur Lage der Union der EU-Kommissionspräsidentin an das Europäische Parlament, werden die Prioritäten der EU-Exekutive für das kommende Jahr vorgestellt. Die Rede von Präsidentin von der Leyen am 16.09.2026 stand unter dem Zeichen außergewöhnlicher und komplexer Zeiten, in denen sich Europa entschieden habe, seinen eigenen Weg zu gehen. Es entstünde „ein stärkeres, ein unabhängigeres Europa“.
Begleitet wird die Rede von einer Absichtserklärung der Kommissionspräsidentin, in der die von der EU-Kommission geplanten neuen legislativen und nicht-legislativen Initiativen für 2027 angekündigt werden.
Im Fokus stehen dabei:
Im Fokus stehen dabei:
- Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze
- Soziales und Inklusion
- Sicherheit und Verteidigung
- Klima und Resilienz
- Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Werte
Aus rechtspolitischer Sicht bedeutend sind die Ausführungen zum EU-Binnenmarkt, der in der Rede der Kommissionspräsidentin eine zentrale Rolle einnimmt. Denn das Ankurbeln der Wirtschaft sei Priorität. Unter Inbezugnahme auf die One Europe, One Market Roadmap vom April 2026, in der sich EU-Kommission, Europäisches Parlament und Rat politisch darauf geeinigt haben, an der Integration des EU-Binnenmarktes zu arbeiten, u. a. durch den Abbau der aus Sicht der EU-Kommission zehn schlimmsten Binnenmarkthindernisse, wiederholt die Kommissionspräsidentin das Ziel, die historische Instandsetzung des Binnenmarktes bis Ende 2027 abzuschließen.
Zu den sog. Terrible Ten, die die EU-Kommission bereits in ihrer Binnenmarktstrategie von 2025 identifizierte, zählen Hindernisse mit besonderem Bezug zum Warenverkehr, Barrieren im Bereich der Dienstleistungsfreiheit sowie horizontale Hindernisse. Zu letzteren gehören übermäßig komplizierte EU-Regelungen, die fehlende „Single Market Ownership“ der Mitgliedstaaten (und in diesem Zusammenhang die aus Sicht der EU-Kommission unzureichende Umsetzung bzw. Durchsetzung von EU-Recht durch die Mitgliedstaaten), sowie komplizierte Unternehmensgründungen und Operationen, auf welche mit dem sog. 28. Regime (EU Inc.) für Unternehmen reagiert werden soll. Das sog. 28. Regime für Unternehmen, mit der Einführung einer neuen Gesellschaftsrechtsform, der EU Inc., befindet sich bereits im europäischen Gesetzgebungsverfahren.
