EU-Konsultation zu dem Entwurf der EU-Kommission für Leitlinien zu Hochrisiko-KI-Systemen
Am 19.05.2026 hat die EU-Kommission einen Entwurf der Leitlinien zur Klassifizierung von KI-Systemen als „Hochrisiko“ vorgelegt und hierzu eine öffentliche Konsultation eingeleitet. Ziel ist es, die Anwendung der Vorgaben des AI-Acts zu konkretisieren und insbesondere die Abgrenzung von Hochrisiko-KI durch Beispiele praxistauglicher zu gestalten. Der Entwurf gliedert sich in drei Teile.
Der erste Teil befasst sich mit den allgemeinen Prinzipien der Klassifizierung, wie der Definition von KI-Systemen und dem Konzept der Zweckbestimmung. So soll unter anderem die Zweckbestimmung bei KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck auch Hochrisikoanwendungsfälle umfassen, die laut Gebrauchsanleitung, vertraglichen Vereinbarungen, AGB oder Werbemaßnahmen solche Anwendungsfälle nicht ausschließen (Rn. 12).
Der zweite Teil beschäftigt sich mit der Klassifizierung von KI-Systemen innerhalb von physischen Produkten (Art. 6 Abs. 1 KI-VO in Verbindung mit Anhang I). Hierin wird anhand von Beispielen definiert, unter welchen Voraussetzungen ein KI‑System als Sicherheitsbauteil eines Produkts oder selbst als ein solches Produkt zu qualifizieren ist und wie die Voraussetzung einer Konformitätsbewertung durch Dritte zu verstehen sein soll.
Der Hauptfokus der Leitlinien liegt jedoch auf den sogenannten „eigenständigen“ KI-Systemen in zentralen Bereichen wie Beschäftigung, Bildung, kritische Infrastruktur oder Biometrie (Art. 6 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit Anhang III). Gleichzeitig werden auch die Rückausnahmen von dieser Grundsatzregel für eng gefasste Verfahrensaufgaben, die Verbesserung von Ergebnissen menschlicher Tätigkeiten, die Erkennung von Entscheidungsmustern oder vorbereitende Aufgaben näher erläutert. Im Rahmen dieser Einstufungen soll bei komplexen KI-Systemen, wie „agentic AI-systems“, der Gesamtverwendungszweck maßgeblich sein, sodass auch in den Fällen, in denen ein KI-System für sich genommen nicht als Hochrisiko-KI-System zu qualifizieren wäre, eine Einstufung als Hochrisiko-KI-System erforderlich werden kann (Rn. 75).
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die EU-Kommission in ihrem Entwurf für Leitlinien darauf hindeutet, dass nicht nur Verstöße gegen die rechtlichen Vorgaben, sondern auch eine Umgehung derselben mit einem Bußgeld geahndet werden können (Rn. 117).
Angesichts der Komplexität der Materie hat die EU-Kommission die Frist für Rückmeldungen zwischenzeitlich bis zum 23.07.2026 verlängert.
