DIHK-Statement zu Kraftstoffmaßnahmenpaket bzgl. Kartellrecht: „Fehlsteuerungen im Kartellrecht vermeiden“
Das Kraftstoffmaßnahmenpaket, mit dem auf die infolge des Iran-Kriegs enorm gestiegenen Benzinpreise reagiert wird, ist neben den in der Presse ausführlich dargestellten Regelungen, wie häufig pro Tag künftig an Tankstellen der Benzinpreis erhöht werden darf, auch noch eine Änderung des § 32f GWB enthalten. Diese betrifft ohne Einschränkung alle Branchen.
Dieses Gesetzgebungsverfahren soll im Schnelldurchlauf abgeschlossen werden. Am 18.03.2026 war die Kabinettsbefassung, am 19.03.2026 die erste Lesung im Bundestag, am 20.03.2026 die Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages – übrigens ohne einen einzigen Vertreter aus der Wirtschaft -, und am 01.04.2026 soll das Gesetz bereits in Kraft treten.
Zu den aktuellen Plänen der Regierungskoalition erklärt DIHK-Chefjustitiar Stephan Wernicke:
„Die hohen Benzinpreise sind eine extreme Herausforderung für viele Unternehmen. Gezielte politische Reaktionen sind nachvollziehbar. Aber: Die Krise in dem abgrenzbaren Mineralölmarkt wird aktuell von der Bundesregierung benutzt, um eine allgemeine und unverhältnismäßige Stärkung einer staatlichen Aufsicht in allen Märkten im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzuführen.
Das lehnen wir ab – auch in der Art und Weise, wie das durch das Parlament gebracht werden soll.
Es ist vorgesehen, Regelungen, die in dem höchst kontrovers diskutierten Gesetzgebungsverfahren zur 11. GWB-Novelle im Jahr 2023 vom Parlament verworfen wurden, nun ohne vertiefte Debatte doch einzuführen. Konkret: Dem Bundeskartellamt soll ermöglicht werden, nach einer Sektoruntersuchung alle Abhilfemaßnahmen durch Verwaltungsakt anzuweisen – und zwar unabhängig davon, ob die Unternehmen selbst zu einer Marktstörung beigetragen haben. Auf das Verhalten der Unternehmen oder einen Beitrag zu Wettbewerbsstörung soll es nicht mehr ankommen. In digitalen Märkten reichen die Sanktionen sogar bis hin zum Zwangsverkauf. Rechtmäßiges Verhalten darf aber nicht sanktioniert werden. Erst ein Fehlverhalten von Unternehmen erlaubt Sanktionen.
Die geplante Gesetzesänderung schafft eine in der freien Marktwirtschaft bislang unbekannte und auch nicht gewollte Möglichkeit: Ein Marktdesign durch Behörden. Eine solche branchenunabhängige Regelung im allgemeinen Wettbewerbsrecht wäre ein Signal des Misstrauens der gesamten Wirtschaft gegenüber.“
