Ergänzungen und Konkretisierungen des sog. Listing Acts mit Änderungen der Vorgaben für bestimmte Prospekte, Insiderregelungen etc.
Die EU-Kommission arbeitet weiter an der Kapitalmarktunion und schlägt weitere Anpassungen der bestehenden Verordnungen etc. vor, um den 2024 erlassenen sog. Listing Act auszufüllen und zu konkretisieren. Der Listing Act besteht aus der Verordnung (EU) 2024/2809 und der Richtlinie (EU) 2024/2811, jeweils zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen, sowie der Richtlinie (EU) 2024/2810 über Strukturen mit Mehrstimmrechtsaktien in Gesellschaften, die eine Zulassung ihrer Anteile zum Handel an einem multilateralen Handelssystem beantragen. Er wird in Deutschland maßgeblich mittels des Standortfördergesetzes in nationales Recht umgesetzt. Die 2./3. Lesung zum Standortfördergesetz ist für den 19.12.2025 im Bundestag geplant.
Die EU-Kommission hat einen Entwurf für eine delegierte Verordnung zur Konkretisierung des Inhalts und des Formats des Prospekts für Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt, die mit bereits zum Handel am selben geregelten Markt zugelassenen Wertpapieren fungibel sind und des Wachstumsprospekts für KMU, vorgelegt. Diese beiden besonderen Prospekte wurden durch die Verordnung (EU) 2024/2809 eingeführt und skizziert und sollen den Zugang zum Kapitalmarkt erleichtern und attraktiver machen. Der vorliegende Entwurf der delegierten Verordnung würde die delegierte Verordnung (EU) 2019/980 ändern. Er soll Inhalt und Format der Prospekte im Detail regeln. Der Entwurf kann bis zum 01.01.2026 gegenüber der Kommission kommentiert werden: Link
Zudem werden Änderungen der delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU im Hinblick auf den Schutz der Finanzinstrumente und Gelder von Kunden, Produktüberwachungspflichten und Vorschriften für die Entrichtung beziehungsweise Gewährung oder Entgegennahme von Gebühren, Provisionen oder anderen monetären oder nicht-monetären Vorteilen vorgeschlagen. Diese Änderungen wollen die Bereitstellung von Finanzanalysen fördern, indem es u. a. Wertpapierfirmen ermöglicht wird, für Analyse- und Ausführungsdienstleistungen entweder zusammen oder getrennt zu bezahlen. Auch hier sind Anmerkungen bis zum 01.01.2026 möglich: Link
Darüber hinaus wird ein Entwurf zur Änderung der Meldung von Insiderinformationen zur Ergänzung der Verordnung (EU) 596/2014 zur Diskussion gestellt. Anmerkungen sind hier bis zum 12.01.2026 möglich: Link
