Tagung der Digitalministerkonferenz
Am 12. und 13.05.2026 fand in Hamburg die fünfte Digitalministerkonferenz statt. Das Schwerpunktthema dieser DMK war die Umsetzung der föderalen Modernisierungsagenda, einem Maßnahmenpaket für eine digitale und effektivere Verwaltung, das im vergangenen Dezember von Bund und Ländern verabschiedet worden war.
Die Digitalministerkonferenz (DMK) ist das zentrale politische Koordinierungsgremium der Länder für Digitalpolitik in Deutschland. Sie bringt die für Digitalisierung zuständigen Ministerinnen und Minister der Bundesländer zusammen und dient der Abstimmung gemeinsamer Strategien sowie der Koordination zentraler Vorhaben der digitalen Transformation. Der Bund ist regelmäßig eingebunden, hat jedoch keine formale Entscheidungsrolle. Beschlüsse der DMK kann er jedoch als Impuls für eigene Gesetzesinitiativen aufgreifen.
Daher lohnt sich ein Blick auf die Schwerpunktthemen und Beschlüsse der DMK:
1. Vorantreiben des Grundsatzes „digital only“
Ein Kernanliegen der DMK ist die schrittweise Einführung vollständig digitaler Verwaltungsprozesse („digital only“). Zur Umsetzung sollen Bund und Länder insoweit auf durchgängige digitale Prozesse, einheitliche Standards und Schnittstellen sowie bessere interne Verwaltungsabläufe setzen. Die DMK hat den IT-Planungsrat um die Erarbeitung von Musterprozessen gebeten, anhand derer die Fachministerkonferenzen kurzfristig realisierbare Ende-zu-Ende-Leistungen priorisieren und ein Portfolio von „digital-only“-Leistungen zusammenstellen können.
2. Bessere Koordination und Bewerbung des eIdentity-Ökosystems
Ziel der DMK ist u. a. auch die Weiterentwicklung der DeutschlandID als zentralem digitalen Identitätsnachweis. Vor allem bedürfe es einer besseren Abstimmung des Identitäts- und Kommunikationsökosystems in der digitalen Verwaltung, beispielsweise durch eine klare Zielarchitektur im Rahmen des D-Stacks, die Rollen der BundID, DeutschlandID, EUDI-Wallet und eID definiert. Durch bessere Nutzerfreundlichkeit und Bewerbung dieser Dienste sollen die Nutzerzahlen gesteigert werden.
3. Einrichtung eines länderübergreifenden Reallabors “Law as Code”
Die DKM möchte den Ansatz „Law as Code“ fördern, indem sie ein länderübergreifendes Reallabor unter der Federführung des Freistaates Thüringen vorschlägt. Dazu soll Thüringen bis zur nächsten DMK zusammen mit dem BMDS und dem IT-Planungsrat einen Umsetzungs- und Finanzierungsvorschlag erarbeiten.
Unter „Law as Code“ wird die Operationalisierung von Rechtsnormen in maschinenlesbare und automatisiert ausführbare Strukturen verstanden.
4. Vorantreiben des Gründens in 24 Stunden
Die DMK hat die Bedeutung schnellerer, durchdigitalisierter Gründungsprozesse unterstrichen und fordert den Bund dazu auf, die Ressortkoordinierung für alle Rechtsänderungen voranzutreiben, die notwendig sind, um den Gründungsprozess erheblich zu beschleunigen. Dabei sollen bestehende Projekte wie etwa „G24“ der Projektgruppe aus Bayern, Berlin und NRW berücksichtigt werden.
Die DMK spricht sich insbesondere auch für rechtssichere vollautomatische Prüfungen und Echtzeit-Bescheide in Standardfällen aus. Zudem solle der Aufbau des zentralen Basisregisters für Unternehmen zügig abgeschlossen werden.
5. Abstimmung der Registermodernisierung mit den Hebelprojekten der Agenda
Bei der Registermodernisierung handelt es sich um das Vorhaben, zunächst 50 dezentrale Registertypen in Deutschland zu digitalisieren und über das IT-Infrastruktursystem „NOOTS“ miteinander zu verbinden, damit Nachweise im Verwaltungsverfahren künftig nicht mehr einzeln und mehrfach vom Bürger beigebracht werden müssen, sondern einmal eingereicht und dann durch Abruf zwischen den Behörden untereinander automatisiert ausgetauscht werden können. Da das Projekt älter ist, als die Föderale Modernisierungsagenda, fordert die DMK den Bund auf, zu prüfen, ob wichtige Hebelprojekte der Modernisierungsagenda wie „Gründen in 24 h“ eine Anpassung des IDNrG erforderlich machen, also desjenigen Gesetzes, das die 50 anzubindenden Register auflistet und damit den Kern der Registermodernisierung bildet.
6. Innovationsfördernder Datenschutz
In Hinblick auf den Datenschutz fordert die DMK einen Paradigmenwechsel – hin zu einem pragmatischeren Datenschutz, der Digitalisierung nicht hemmt, sondern fördert, und zugleich das hohe Datenschutzniveau in Deutschland erhält. Im europäischen Vergleich zeige sich, dass der Datenschutz durch restriktive Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und Rechtsunsicherheiten infolge unterschiedlicher Vollzugspraktiken in den Bundesländern innovativen Projekten oft im Wege stehe. Die DMK ruft daher auf zu einem Wechsel vom bisherigen strengen Verbotsansatz hin zu einem eher risikobasierten Ansatz auf. In Hinblick auf die Datenschutzaufsicht wird zwar keine Zentralisierung beim Bund verlangt, jedoch eine Pflicht zu bundesweit einheitlichen Antworten auf Datenschutzfragen. Schließlich ruft die DMK zur Bereitstellung besserer technischer Instrumente zum Datenschutz auf („privacy by design“).
7. Praxis-Checks, Infrastrukturausbau, Digitale Souveränität
Weitere Beschlüsse der DKM betreffen (1.) den konsequenteren, auch KI-gestützten Einsatz von Praxis-Checks für KMU schon vor dem eigentlichen Gesetzgebungsverfahren, (2.) den Ausbau der digitalen Infrastruktur (v. a. Rechenzentren, souveräne Cloudstrukturen, Glasfaser- und Mobilfunknetz) und (3.) die digitale Souveränität (gemeint ist hier v. a. die Souveränität der Forschung).
