Änderung im Genossenschaftsrecht geht in die parlamentarische Beratung
Das Bundeskabinett hat einen Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform vorgelegt, welches nach der Sommerpause in den Ausschüssen des Bundestages und des Bundesrates beraten wird. Vorausgegangen waren Vorarbeiten in Form u. a. eines Referentenentwurfs im Jahr 2025 sowie von Diskussionspapieren.
Wesentliche Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind die Beschleunigung der Gründung von Genossenschaften mit einer 20-tägigen Gründungsgarantie, die Förderung der Digitalisierung, Aufhebung von nicht erforderlichen Schriftformerfordernissen sowie Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften. Hierfür sollen Prüfungsrechte- und -pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände ausgeweitet werden. Zudem soll die staatliche Aufsicht über die Prüfungsverbände gestärkt werden. Eine Zusammenfassung der Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf 2025 findet sich in den FAQ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Antwort zu Frage 2.
