Geänderte European Sustainability Reporting Standards (ESRS) im Amtsblatt veröffentlicht
Die im Zusammenhang mit dem sog. Omnibus-Verfahren I zur Nachhaltigkeitsberichterstattung überarbeiteten Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards sind am 21.09.2026 im Amtsblatt L veröffentlicht worden. Die neue delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 tritt am 10.11.2026 in Kraft und ändert die delegierte Verordnung (EU) 2023/2772.
Die geänderten ESRS nach der delegierten Verordnung (EU) 2026/1563 sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01.01.2027 beginnen. Nach Art. 2 können Unternehmen, die die ESRS anzuwenden haben, für Geschäftsjahre, die zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.12.2026 beginnen, verschiedene Übergangsregelungen nutzen. In diesem Fall müssen sie das auch entsprechend offenlegen.
Die Richtlinie (EU) 2022/2464, die sogenannte CSRD/Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der durch die Richtlinie (EU) 2025/794 (vgl. Omnibus I) geänderten Fassung), ist in Deutschland noch nicht in nationales Recht umgesetzt.
