FAQ der EU-Kommission zur EmpCo-RL
Die Kommission hat auf ihrer Webseite zur EmpCo-Richtlinie Nachhaltiger Konsum - Europäische Kommission ein 20-seitiges FAQ-Dokument zur EmpCo-Richtlinie veröffentlicht.
Das Papier enthält Ausführungen zu folgenden Fragen:
- Wie sind bestehende Marken- oder Produktnamen, die durch geistige Eigentumsrechte geschützt sind, von den neuen Regeln zu Umweltaussagen betroffen? (Frage 3)
- Klarstellungen zur allgemeinen Umweltaussage (Frage 4)
Die Gestaltung von Verpackungen mit bestimmten visuellen Elementen, wie z. B. grüne Blätter, Wassertropfen oder naturbezogene Symbole, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern als implizite Umweltaussagen verstanden werden können. (Frage 5)
- Ausführungen zum Zertifizierungssystem von Nachhaltigkeitslabeln (Frage 8)
- Erläuterungen zu „klimaneutral“, „CO₂-neutral zertifiziert“, „klimaneutral kompensiert“ oder „reduzierter CO₂-Fußabdruck“, sofern sie auf Offsettingmaßnahmen beruhen (Frage 10)
- In die Zukunft gerichtete Werbeaussagen (Frage 12)
- Übergangsfristen/Abverkauf (Frage 18): Hier wird deutlich, dass eine Verlängerung der Abverkaufsmöglichkeit nicht gewollt und vorgesehen ist. Man hört wohl, dass die EU-Kommission mit den nach CPC-Verordnung zuständigen Verbraucherschutzbehörden sprechen und sich für eine “angemessene” Durchsetzung einsetzen will, aber angesichts des zivilrechtlichen Durchsetzungssystems in Deutschland (und Österreich) wird das jedenfalls für deutsche Unternehmen nichts helfen. Aktuell finden zu diesem Thema aber noch weitere Gespräche mit der EU-Kommission statt.
