Ausblick auf die zweite Jahreshälfte im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht

Auch auf europäischer Ebene stehen in der zweiten Jahreshälfte 2026 zahlreiche Vorhaben an, die erhebliche Auswirkungen auf Digitalisierung, Binnenmarkt, Wettbewerb und Unternehmensregulierung haben dürften. Im Mittelpunkt stehen die Umsetzung des AI Acts, die weitere Vereinfachung regulatorischer Vorgaben sowie Initiativen zur Stärkung des europäischen Binnenmarkts und der digitalen Infrastruktur.
EU-Leitlinien zur Einstufung von Hochrisiko-KI
Die Europäische Kommission wird ihre Leitlinien zur Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen nach dem AI Act finalisieren. Die Leitlinien sollen Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung zwischen regulierter Hochrisiko-KI und nicht regulierten Anwendungen geben. Von besonderer Bedeutung sind die Erläuterungen zu KI-Systemen im Bereich Beschäftigung, kritischer Infrastruktur, Bildung und industrieller Anwendungen. Die DIHK setzt sich für eine praxistaugliche, innovationsfreundliche und möglichst klare Auslegung der Hochrisiko-Kriterien ein, um unnötige Rechtsunsicherheiten und Bürokratielasten für Unternehmen zu vermeiden.
Beratung des Data-Omnibus im Europäischen Parlament
Der sogenannte Digital- bzw. Data-Omnibus verfolgt das Ziel, die europäische Digitalregulierung zu vereinfachen und Überschneidungen zwischen verschiedenen Rechtsakten abzubauen. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen im Datenschutz-, Daten- und Cybersicherheitsrecht sowie die Zusammenführung einzelner digitalpolitischer Regelwerke. Die DIHK unterstützt grundsätzlich den Ansatz einer regulatorischen Konsolidierung und fordert eine spürbare Reduzierung von Doppelregulierungen und Berichtspflichten für Unternehmen.
Beratungen von Europäischem Parlament und Rat zum Digital Networks Act (DNA)
Mit dem Digital Networks Act soll der europäische Rechtsrahmen für Telekommunikations- und Konnektivitätsmärkte grundlegend modernisiert werden. Ziel sind ein stärker integrierter Binnenmarkt für digitale Infrastruktur, erleichterte grenzüberschreitende Geschäftstätigkeiten sowie zusätzliche Investitionsanreize für Glasfaser-, 5G- und künftige 6G-Netze.
Kommissionsentwurf einer EU-Vergabeverordnung
Die Europäische Kommission plant eine grundlegende Reform des europäischen Vergaberechts. Nach bisherigem Stand könnten die drei Vergaberichtlinien von 2014 durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung ersetzt werden. Diskutiert werden unter anderem Vereinfachungen der Verfahren, stärkere Nachhaltigkeitsanforderungen sowie Elemente einer europäischen Beschaffungspräferenz („Buy European“).
Die DIHK befürwortet einfachere, schnellere und stärker digitalisierte Vergabeverfahren, warnt jedoch vor zusätzlicher Komplexität durch neue strategische oder industriepolitische Anforderungen.
Beratung im Europäischen Parlament und Abschluss der Verordnung zur Einführung der EU Business Wallet (EBW)
Die Wallet soll Unternehmen die digitale Kommunikation mit Behörden und Geschäftspartnern erleichtern sowie grenzüberschreitende Nachweis-, Melde- und Signaturprozesse vereinfachen. Zu den Funktionen sollen neben Identitätsnachweis- und Signaturfunktion auch die Bereitstellung von Nachweisen und Vertretungsberechtigungen gehören. Die IHK-Organisation sieht hierin einen wichtigen Baustein für den digitalen Binnenmarkt und erwartet erhebliche Vereinfachungen bei grenzüberschreitenden Verwaltungs- und Geschäftsprozessen.
Kommissionsentwurf für einen Digital Fairness Act
Für das vierte Quartal 2026 wird der Entwurf eines Digital Fairness Act erwartet. Er soll Verbraucher besser vor manipulativen Online-Praktiken schützen, insbesondere vor Dark Patterns, problematischen Personalisierungsmechanismen, Abonnementfallen und süchtig machenden Designelementen digitaler Dienste.
Die DIHK unterstützt wirksamen Verbraucherschutz, fordert jedoch eine kohärente Regulierung und die Vermeidung zusätzlicher Belastungen, sofern die adressierten Sachverhalte bereits durch bestehende EU-Rechtsakte geregelt sind.
Kommissionsentwurf für eine überarbeitete Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
Mit der umfassenden Überarbeitung der AGVO sollen staatliche Beihilfen künftig einfacher, schneller und mit geringerem Verwaltungsaufwand gewährt werden können. Insbesondere KMU, Forschungs- und Innovationsvorhaben sowie Transformationsprojekte sollen von den neuen Regelungen profitieren.
Die DIHK begrüßt die angestrebte Vereinfachung des EU-Beihilferechts und setzt sich für rechtssichere, praxistaugliche und innovationsfördernde Förderinstrumente ein.