EU-Vergabereform: Kommissionsvorschlag veröffentlicht

Am 09.09.2026 hat die EU-Kommission den Entwurf einer EU-Vergabeverordnung (Public Procurement Act) vorgelegt, mit dem sie die bisherigen drei Vergaberichtlinien zusammenfasst und vollständig überarbeitet hat. Ziel sind Vereinfachung, mehr strategische Beschaffung (Umwelt, Soziales, Innovation, Sicherheit/Resilienz, Buy European), bessere Qualität, mehr Digitalisierung und mehr Kohärenz.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission enthält Folgendes:
1. Vereinfachte und verständlichere Regeln
Alle bestehenden Richtlinien und sektorspezifischen Rechtsvorschriften werden zu einer einzigen, unmittelbar anwendbaren Verordnung zusammengefasst. So wird die Komplexität und der Verwaltungsaufwand verringert. Die bisherigen fünf Verfahrensarten werden durch ein offenes Verfahren, ein dynamisches Verfahren – beide jeweils mit Verhandlungsmöglichkeit – sowie ein Innovationsverfahren ersetzt.
2. Stärkere Unterstützung für Umwelt-, Sozial- und Innovationsziele
Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wird zur Standard-Vergabe-Methode. Dabei müssen Qualitätskriterien, wie Umwelt-, Sozial-, Innovations-, Sicherheits- und Resilienz-Aspekte sowie eine „europäische Präferenz“ mindestens 30 Prozent (50 Prozent bei arbeitsintensiven Aufträgen) ausmachen. Außerdem tritt ein „Compliance or Explain“-Mechanismus ein: Öffentliche Auftraggeber können von diesem Ansatz abweichen, wenn sie darlegen, wie die Qualität anderweitig gewährleistet wird.
3. Mehr Sicherheit, Widerstandsfähigkeit und strategische Autonomie
Der Vorschlag berücksichtigt die wachsende geopolitische Bedeutung des öffentlichen Vergabewesens. Er ermöglicht es öffentlichen Auftraggebern – und schreibt es in einigen Fällen sogar vor –, Risiken für die Sicherheit der Union oder der Mitgliedstaaten, für sensible Informationen, für die Cybersicherheit und die unzulässige Einflussnahme durch Drittländer zu adressieren. Außerdem schafft der Vorschlag einen allgemeinen Rahmen einer EU-Präferenz für das Vergabewesen (Buy European).
4. Eine einzige Plattform für alle Beschaffungen in der EU
Es soll ein digitaler Vergabe-Marktplatz entstehen, der aus vernetzten und interoperablen eProcurement-Plattformen der Mitgliedstaaten besteht und außerdem einen einheitlichen Rahmen für die Datenverwaltung schafft.
Den Verordnungsvorschlag finden Sie hier: Proposal for a regulation on public contracts and concessions - Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs, allerdings gibt es nach wie vor nur die englische Fassung (200 Seiten).
Weitere Schritte
Der Kommissionsentwurf ist nun die Basis für die Verhandlungen im Europäischen Parlament sowie der Mitgliedstaaten im Rat. Es ist damit zu rechnen, dass sich diese Verhandlungen bis Ende 2027 hinziehen werden. Nach der Einigung und Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist dann eine Frist von 2 Jahren vorgesehen. Zwar ist wegen der Rechtsform als Verordnung keine Umsetzung in den Mitgliedstaaten notwendig, sondern die Verordnung gilt dann unmittelbar. Aber es besteht in den Mitgliedstaaten Anpassungsbedarf des nationalen Rechts. Zudem muss das digitale Ökosystem erst aufgebaut und funktionsfähig gemacht werden.
Die EU-Kommission hat eine Konsultation zu dem Kommissionsvorschlag eröffnet. Rückmeldungen sind gegenüber der Kommission bis zum 23.11.2026 möglich.