EU-Kommission präsentiert das 28. Regime für Unternehmen: EU Inc.

Am 18.03.2026 hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag für das 28. Regime für Unternehmen vorgestellt. Zentraler Baustein des Rechtsrahmens für Unternehmen ist die EU Inc., eine neue Rechtsform für Unternehmen.
Mit der EU Inc. soll eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingeführt werden, für die nach der Vision der EU-Kommission europaweit die gleichen Regeln gelten und die von Gründern und bestehenden Unternehmen freiwillig gewählt werden kann. Der Verordnungsvorschlag sieht eine Öffnung der EU Inc. für alle Unternehmen vor, unabhängig von ihrer Größe. Die EU Inc. soll nicht auf sogenannte innovative Unternehmen bzw. Start-Ups oder Scale-Ups beschränkt werden. Die bestehenden nationalen Gesellschaftsformen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten, beispielsweise die GmbH in Deutschland, sollen neben der EU Inc. Gründern weiterhin zur Verfügung stehen.
Der Legislativvorschlag der EU-Kommission sieht vor, dass die EU Inc. einfach, schnell, kostengünstig sowie digital gegründet werden kann – innerhalb von 48 Stunden, für nicht mehr als EUR 100 und ohne Mindestkapital.
Nicht nur die Gründungsphase der EU Inc. wird im Verordnungsvorschlag der EU-Kommission behandelt, sondern ihr gesamter Lebenszyklus, inklusive Auflösung. Besondere Regeln enthält der Verordnungsvorschlag hinsichtlich der Insolvenzen von EU Incs., die zugleich innovative Start-ups im Sinne der Empfehlung der EU-Kommission für eine Definition von innovativen Unternehmen, innovativen Start-ups und innovativen Scale-ups vom 18.03.2026 darstellen.
Mit der EU Inc. beabsichtigt die EU-Kommission Unternehmen nicht nur die Gründung, sondern auch das Wachsen im EU-Binnenmarkt zu erleichtern. Auch soll die EU Inc. nach der Mitteilung der EU-Kommission „Towards a 28th regime for EU companies“ attraktiv für Investoren gestaltet werden.
Mit dem Verordnungsvorschlag reagiert die EU-Kommission u. a. auf Ihre Ausführungen in ihrer Binnenmarktstrategie vom Mai 2025, in der sie die Probleme im Zusammenhang mit der Gründung von Unternehmen im EU-Binnenmarkt sowie die Schwierigkeiten von grenzüberschreitend tätigen Unternehmen thematisiert hat. Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 19.03.2026 ein zügiges Gesetzgebungsverfahren angeregt. Rat und Europäisches Parlament sollen sich bis Ende 2026 über den von der EU-Kommission vorgestellten Legislativvorschlag zum sog. 28. Regime für Unternehmen einigen.