Materialien der EU-Kommission zur Erstellung des länderbezogenen Ertragsteuerinformationsberichts
Multinationale umsatzstarke Unternehmen und Konzerne, die in der EU entweder ansässig sind oder aber Tochterunternehmen oder Zweigniederlassungen einer bestimmten Größe haben, sind verpflichtet, einen Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342ff. HGB (sog. Public Country-by-Country-Reporting, pCbCR) zu veröffentlichen. §§ 342ff. HGB wurden in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 eingeführt. Ergänzend enthält die Durchführungsverordnung (EU) 2024/2952 Regelungen zur Erstellung bzw. zum Format des Berichts.
Die EU-Kommission hat Ende Dezember eine XBRL-Taxonomie zum Ertragsteuerinformationsbericht, ein Reporting Manual, einen Report Generator und weitere Materialien veröffentlicht. Diese stehen den Unternehmen als Option zur Verfügung. Link
Die Unternehmen haben auch die Möglichkeit, die von der Kommission entwickelten Materialien in einer Konsultation bis Mitte Mai 2026 zu bewerten. Zur Konsultation: Link
