Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung, der Patentkostenzahlungsverordnung und der Designverordnung tritt in Kraft

Am 01.07.2026 ist die Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung, der Patentkostenzahlungsverordnung und der Designverordnung in Kraft getreten. Durch die Änderung der DPMA-Verordnung wird die an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) delegierte Ermächtigung für Verordnungen aktualisiert und an die geltende Rechtslage angepasst. Hierbei wird klargestellt, dass diese Ermächtigung nun auch Verfahren nach der Verordnung (EU) 2023/2411 über geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse umfasst. Damit erhält das DPMA die Befugnis, auch zu den Verfahren für diese neuen, unionsrechtlichen Schutzrechte nähere Regelungen zu treffen. Außerdem wird der Zahlungsweg der Bareinzahlung bei den Geldstellen des DPMA abgeschafft und der Betrieb der Geldstellen des DPMA insgesamt eingestellt. Im Designrecht darf das DPMA die Anmelder nunmehr dazu auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist eine deutsche Übersetzung nachzureichen, wenn Darstellungen von Designs oder sonstige Anmeldeunterlagen fremdsprachige Inhalte enthalten. Dies soll dem DPMA die Prüfung erleichtern, ob die fremdsprachigen Inhalte gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen. Des Weiteren wird das DPMA dazu ermächtigt, bei mehreren Darstellungen die für die Eintragungsurkunde maßgebliche Wiedergabe selbst auszuwählen.