Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts
Am 14.11.2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Designrechts veröffentlicht. Das entsprechende Gesetz soll der Umsetzung der verbindlichen Vorgaben der europäischen Designrichtlinie und der Modernisierung der Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) dienen. Dabei soll die Umsetzungsfrist für die Designrichtlinie voll ausgeschöpft werden, sodass das Gesetz erst am 09.09.2027 in Kraft treten wird. Zu den wichtigsten Änderungen, die der Referentenentwurf vorsieht, zählen zusätzliche Darstellungsmöglichkeiten bei der Anmeldung animierter oder bewegter Designs, die Erweiterung des Schutzumfangs im Zusammenhang mit 3D-Druck, die Beschränkungen der Rechte aus dem Design bei Handlungen zu Zwecken der Kommentierung, Kritik oder Parodie, die Einführung eines Eintragungssymbols – ein großes D in einem Kreis (Ⓓ) – sowie Anpassungen an der Reparaturklausel und die Abschaffung des Beitritts zur Nichtigkeitsklage. Das BMJV hat eine Stellungnahmefrist bis zum 02.01.2026 eingeräumt.
