Berichtigung der Änderung der delegierten Prospektverordnung (Wertpapiere)

Die delegierte Verordnung (EU) 2019/980 wurde durch die delegierte Verordnung (EU) 2026/1061, veröffentlicht im Amtsblatt L am 13.08.2026, geändert. Inhaltlich regelt die delegierte Verordnung die standardisierte Aufmachung und Reihenfolge sowie den gestrafften Inhalt, die gestraffte Prüfung und die gestraffte Billigung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist.
Nun hat die EU-Kommission über eine Berichtigung in Anhang IX sowie Anhang XI informiert, welche am 18.09.2026 im Amtsblatt L 2026/90772 der EU veröffentlicht wurde. Die Berichtigung ist unter folgendem Link abrufbar.