Konsultation der EU-Kommission zum Entwurf einer delegierten Verordnung zur Änderung der Regelungen von Börsenprospekten
Die delegierte Verordnung (EU) 2019/980, welche Aufmachung, Inhalt, Prüfung und Billigung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, regelt, wurde von der Kommission überarbeitet. Der Entwurf der Kommission für die künftige Regelung steht bis zum 11.03.2026 zur Konsultation und soll noch im ersten Quartal durch die Kommission beschlossen werden.
Die neuen Regelungen sollen die Prospekte schlanker halten, stärker standardisieren und auch die Prüfung und Billigung von Prospekten stärker harmonisieren. In dem vorliegenden Entwurf und seinem Annex sind u. a. Änderungen bzw. neue Regelungen für die Registrierungsdokumente für Nichtdividendenwerte sowie für forderungsbesicherte Wertpapiere, für die Wertpapierbeschreibung für Nichtdividendenwerte sowie zusätzliche Informationen für Nichtdividendenwerte mit ESG-Bezug, vorgesehen. Auch die Formatvorgaben für den Prospekt für Dividendenpapiere und Nichtdividendenwerte sowie für den Basis-Prospekt sollen geändert werden. Ein als „EU IPO Prospectus“ bezeichneter Prospekt auf Basis des Art. 6 der Prospekt-Verordnung 2017/1129 für die erste Begebung von Wertpapieren wird durch Annex 16a konkretisiert. Vgl. dazu auch die umfangreichen, mit den Änderungen verbundenen Anlagen im Annex-Dokument.
