Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung verkündet
Das Gesetz ist am 12.12.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, vgl. BGBl. 2025 I Nr. 320. Es ist – mit Ausnahme des Artikel 5 – am 29.12.2025 in Kraft getreten. Damit können bei Beurkundungen in Präsenzverfahren elektronische Niederschriften über die Beurkundung von Willenserklärungen aufgenommen werden. Dies wird auch für die Aufnahme eidesstattlicher Versicherungen, oder die Beurkundung anderer Erklärungen als Willenserklärungen, sowie sonstiger Tatsachen oder Vorgänge ermöglicht. Link zum Bundesgesetzblatt, Nr. 320: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/320/VO.html
