Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

Am 19.11.2025 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Referentenentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vorgelegt. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Unternehmer, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehende bewegliche Güter, Dienst- oder Werkleistungen anbieten oder erbringen, Menschen mit Behinderungen bei dem Zugang zu und der Versorgung mit diesen Gütern und Dienstleistungen nicht benachteiligen dürfen. Eine Benachteiligung soll vorliegen, wenn angemessene Vorkehrungen für die Verpflichteten keine unverhältnismäßige und unbillige Belastung darstellen. Benachteiligte Personen können in dem Fall die Beseitigung der Benachteiligung verlangen.
Praktisch kann das bedeuten, dass z. B. bei anwaltlichen Erstberatungsgesprächen unter Umständen ein Gebärdendolmetscher hinzuzuziehen sein wird oder dass Restaurants verpflichtet sein könnten, Tische und/oder Stühle für die Zeit des Besuches eines Menschen mit Behinderungen beiseitezuräumen. Auch könnte sich eine Pflicht ergeben, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen für die Situationen, in denen sie einer größeren Anzahl von Menschen gegenüberstehen, eine Belastung darstellt, Termine für Kundengespräche zu Uhrzeiten anzubieten, wenn erfahrungsgemäß wenig Publikumsverkehr herrscht.