Ausblick auf die zweite Jahreshälfte im öffentlichen Wirtschaftsrecht
Gründungsbeschleunigungsgesetz
Noch sind keine Einzelheiten bekannt, aber aller Voraussicht nach wird das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bald nach der parlamentarischen Sommerpause einen Entwurf für ein Gründungsbeschleunigungsgesetz veröffentlichen. Damit soll der Weg für eine vollständig digitale Unternehmensgründung frei gemacht werden. Zielbild ist die sogenannte „24-Stunden-Gründung“, bei der Verwaltungsverfahren automatisiert und medienbruchfrei abgewickelt werden können. Das Vorhaben soll die Attraktivität des Standorts Deutschland für Gründerinnen und Gründer stärken und bestehende bürokratische Hemmnisse abbauen. Die IHK-Organisation bringt sich mit Erfahrungen aus den Gründungsberatungen, den IHK-Unternehmenswerkstätten und einzelnen Pilotprojekten zur digitalen Gründung ein und setzt sich im Austausch mit Bund und Ländern für einen praxisnahen, bundesweit einheitlichen sowie vollständig digitalen Gründungsprozess ein.
Kabinettsbeschluss und parlamentarisches Verfahren zur 12. GWB-Novelle
Mit der 12. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sollen insbesondere Fusionskontrollverfahren vereinfacht, Verwaltungsverfahren digitalisiert und kartellrechtliche Verfahren beschleunigt werden. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur besseren Aufdeckung von Wettbewerbsverstößen im öffentlichen Beschaffungswesen vorgesehen. Die DIHK kritisiert, dass die im Schatten der sog. „Benzinpreisbremse“ eingeführten Eingriffsmöglichkeiten des Bundeskartellamts nicht wieder rückgängig gemacht werden sollen, wonach Eingriffe auch gegen Unternehmen möglich sind, denen kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist.
Verabschiedung der VwGO-Novelle im Deutschen Bundestag
Mit dem 7. VwGO-Änderungsgesetz sollen verwaltungsgerichtliche Verfahren modernisiert und beschleunigt werden. Im Fokus stehen dabei beispielsweise der verstärkte Einsatz von Einzelrichtern und kleineren Kammerbesetzungen sowie der Wegfall des Schriftformerfordernisses für den Widerspruch.
Die DIHK unterstützt die Reform grundsätzlich, da kürzere Verfahrensdauern die Planungs- und Investitionssicherheit der Unternehmen stärken können.
Abschluss des Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung
Die Änderung der Gewerbeordnung dient insbesondere der Anpassung an europäische Vorgaben sowie dem Bürokratieabbau in verschiedenen gewerberechtlichen Bereichen. Gleichzeitig werden einzelne Erlaubnis- und Aufsichtsvorschriften neu gefasst und modernisiert.
Die DIHK begrüßt den eingeschlagenen Weg des Bürokratieabbaus, fordert jedoch eine konsequente Fortsetzung der Entlastungsagenda sowie eine möglichst wirtschaftsfreundliche Umsetzung neuer europäischer Anforderungen.
Mögliche Reform der Datenschutzaufsicht
Die Bundesregierung prüft derzeit verschiedene Modelle zur Neuordnung der Datenschutzaufsicht. Im Zentrum der Diskussion stehen eine stärkere Harmonisierung der Aufsichtspraxis in Deutschland, schnellere Verfahren und eine Verringerung von Rechtsunsicherheiten für Unternehmen. Die DIHK spricht sich seit Jahren für eine stärker harmonisierte Aufsichtspraxis aus, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten.
Beratung des Digitale-Identitäten-Gesetzes (EUDI-Wallet)
Mit dem Digitale-Identitäten-Gesetz werden die nationalen Voraussetzungen für die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) geschaffen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen sollen sich über die Wallet künftig europaweit digital identifizieren, Nachweise vorlegen und elektronische Signaturen nutzen können. Die IHK-Organisation sieht in digitalen Identitäten und Wallet-Lösungen einen wichtigen Baustein für effizientere digitale Verwaltungs- und Geschäftsprozesse sowie für die Stärkung des europäischen Binnenmarkts.
Neue Regeln für Darlehensvermittler ab dem 20.11.2026
Ab dem 20.11.2026 tritt mit § 34k GewO ein neuer gewerberechtlicher Erlaubnistatbestand für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen in Kraft. Künftig sind eine Erlaubnis, ein Registereintrag sowie der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch Prüfung oder gleichgestellte Berufsqualifikationen erforderlich. Zudem werden Weiterbildungsanforderungen eingeführt.
Die IHK-Organisation begleitet die Einführung des neuen Berufsrechts aktiv und hat hierfür einen bundeseinheitlichen Sachkundestandard entwickelt, um Rechtssicherheit und eine hohe Beratungsqualität sicherzustellen.
