Öffentliche Konsultation der EU-Kommission zur Regulierung regionaler Angebotsbeschränkungen

Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Regulierung regionaler Angebotsbeschränkungen gestartet. Der auch in deutscher Sprache verfügbare Fragebogen kann u. a. von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden noch bis zum 04.12.2026 ausgefüllt werden.
Bereits in ihrer Binnenmarktstrategie vom Mai 2025 hat die EU-Kommission regionale Angebotsbeschränkungen, die von ihr bevorzugte deutsche Terminologie für territoriale Lieferbeschränkungen (territorial supply constrainst (TSC)), in ihrem Verständnis als eines der zehn schädlichsten Hindernisse im EU-Binnenmarkt eingestuft. Territoriale Lieferbeschränkungen im Einzel- und Großhandel fragmentierten nach Angaben der EU-Kommission den Binnenmarkt, schränkten die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher ein und trugen zu erheblichen Preisunterschieden in der EU bei, vor allem bei Gütern des täglichen Bedarfs. Dennoch würden nicht alle Praktiken vom Wettbewerbsrecht erfasst werden. Nach Angaben der EU-Kommission wären dies insbesondere ungerechtfertigte regionale Angebotsbeschränkungen, die auf einseitige Praktiken von Herstellern zurückzuführen seien, die keine beherrschende Stellung im Sinne des Wettbewerbsrechts innehätten.
Aber: In ihren Sondierungsunterlagen gibt die EU-Kommission selbst zu bedenken, dass Produkt- und Preisdifferenzierungen manchmal gerechtfertigt sein können, „beispielsweise durch die Notwendigkeit der Einhaltung nationaler regulatorischer Anforderungen (z. B. in Bezug auf die Kennzeichnung) oder durch die kurzfristige Geschäftsstrategie eines Unternehmens (z. B. Einführung eines neuen Produkts)“. Zudem merkt die EU-Kommission an, dass es Herstellern freistünde, ihre Vertriebskanäle nach eigenem Ermessen zu organisieren und zu strukturieren, sofern sie dadurch das Funktionieren des Binnenmarktes nicht behinderten.
In der ersten Jahreshälfte von 2027 beabsichtigt die EU-Kommission ein Instrument zur Bekämpfung „ungerechtfertigter“ regionaler Angebotsbeschränkungen zu entwickeln, um nach eigenen Angaben Situationen abzudecken, die nicht unter das Wettbewerbsrecht fallen würden. Zu den von der EU-Kommission zur Diskussion gestellten Handlungsoptionen zählen nicht-legislative sowie legislative Instrumente.