Konsultation der EU-Kommission zur Überarbeitung der Aktionärsrechte-Richtlinie – Beitrag zur Spar- und Investitionsunion
In der Mitteilung der EU-Kommission zur Spar- und Investitionsunion aus dem Jahr 2025 wurde bereits angekündigt, dass auch die regulatorischen Vorgaben für Emittenten, Aktionäre bzw. Investoren, Intermediäre, Stimmrechtsberater etc. überprüft werden sollen.
Hierzu hat die EU-Kommission nun eine Konsultation gestartet. Ziel ist es, Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen zu identifizieren und die Fragmentierung der Kapitalmärkte zu verringern. Grenzüberschreitende Investitionen sollen für alle Beteiligten erleichtert werden. Die Konsultation ist bis zum 06.05.2026 geöffnet.
Die mit der Konsultation zu überprüfenden Regelungen finden sich u. a. in der sog. Aktionärsrechterichtlinie, welche zuletzt durch die Richtlinie (EU) 2017/828 überarbeitet wurde, und in delegierten Rechtsakten, wie z. B. die Verordnung (EU) 2018/1212. Die Regelungsinhalte der Richtlinie wurden vor allem im Aktiengesetz, aber auch im Handelsgesetzbuch in deutsches Recht umgesetzt. Durch die letzte Änderung der Richtlinie über Aktionärsrechte wurden u. a. Regelungen zur Identifizierung und Information der Aktionäre, Änderungen zur Einberufung sowie Bekanntmachungen von Unterlagen für die Hauptversammlung, die Ausrichtung der Vergütungsstruktur des Vorstandes sowie ein detailliertes Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder, Beschlüsse der Hauptversammlung zum Vergütungssystem und Vergütungsbericht sowie detailliertere Vorgaben für Geschäfte mit nahestehenden Personen eingeführt. Diese Regelungen sollen nun überprüft werden. Haben die Regelungen ihr Ziel erreicht, wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis und welche Probleme bestehen? Zudem werden verschiedene (Regulierungs-)Vorschläge zur Lösung etwaiger Probleme zur Abstimmung gestellt, wie z. B. detailliertere Fristen für den Nachweis des Aktienbesitzes, zur Einberufung, für feste Entgelte für bestimmte Leistungen etc. Ergänzend wird auch das Format und die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung thematisiert und nach dem Bedarf für einheitliche Regelungen oder dem Verbesserungspotenzial für z. B. einheitliche Schwellenwerte für Aktionärsanträge oder Beschlussvorlagen gefragt. Darüber hinaus sind auch die Vergütung sowie Geschäfte mit nahestehenden Personen Gegenstand der Konsultation.
