Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung, der Patentkostenzahlungsverordnung und der Designverordnung

Am 18.03.2026 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der DPMA-Verordnung, der Patentkostenzahlungsverordnung und der Designverordnung veröffentlicht. Neben redaktionellen Änderungen sieht der Referentenentwurf unter anderem vor, das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zum Erlass einer Verfahrensordnung für Anträge und Einsprüche nach der Verordnung (EU) 2023/2411 zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse zu ermächtigen. Des Weiteren sollen Bareinzahlungen als Zahlungsmittel für Gebühren an das DPMA oder an das Bundespatentgericht künftig nicht mehr zulässig sein. Außerdem wird Anmeldern von Designrechten auferlegt, auf Aufforderung des DPMA die entsprechenden Designdarstellungen zu übersetzen.