EU-Kommission eröffnet gezielte Konsultation zum weiteren Umgang mit den Auswirkungen von (KI-)technologischen Entwicklungen auf das Urheberrecht

Am 29.09.2026 hat die EU-Kommission eine gezielte Konsultation zu einer möglichen Initiative für bessere urheberrechtliche Rahmenbedingungen für europäische Kreativität und Innovation eröffnet. Diese Konsultation soll dazu dienen, Rückmeldungen aus der Praxis zu den konkreten Herausforderungen bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte im Zusammenhang mit Künstlicher Intelligenz (KI), Forschung, der Bekämpfung von Online-Piraterie sowie der Nutzung von Tonaufnahmen von Drittstaatsangehörigen in der Europäischen Union einzuholen. Auf dieser Grundlage sollen die derzeit diskutierten politischen Lösungsansätze in den jeweiligen Themenfeldern bewertet werden, um entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen ergreifen zu können.
Der nur in englischer Sprache verfügbare Konsultations-Fragebogen der EU-Kommission befasst sich dabei unter anderem mit der Frage nach der Einführung neuer Vergütungsansprüche, neuer Transparenzpflichten beim Web-Crawling und in Bezug auf die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, der Einführung einer widerlegbaren Vermutung, wonach vermutet wird, dass ein KI-System urheberrechtlich geschützte Werke verwendet hat, sobald bestimmte Transparenzstandards nicht beachtet werden, der Förderung der kollektiven Rechtewahrnehmung und Lizenzierung, sowie der Einführung eines strukturierten Vermittlungs- oder Schlichtungsmechanismus zwischen Rechteinhabern und Anbietern von KI-Systemen.