Kasachstan: Neue Datenschutzpflichten
Seit 12. September 2026 müssen große Datenverarbeiter das Ministerium vor Beginn und nach Abschluss der Verarbeitung personenbezogener Daten informieren.
Kleine und mittlere Datenverarbeiter sind von dieser Meldepflicht ausgenommen, sofern sie keine sensiblen Daten verarbeiten. Zudem gelten neue Anforderungen bei Datenpannen. Es wird erstmals genauer definiert, was als Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten gilt. Die jüngsten Änderungen der kasachischen Datenschutzpflichten sind umfangreich und werden fortlaufend konkretisiert. Deutsche Unternehmen sollten sich daher vor einer Geschäftsaufnahme eingehend mit den jeweiligen lokalen Vorschriften vor Ort beschäftigen.
