Frankreich: Neuer EPR-Bereich für professionelle Verpackungen

Am 17. November 2025 wurde die Verordnung zur Einführung des EPR-Bereichs für industrielle und gewerbliche Verpackungen im Amtsblatt der veröffentlicht. Die Verordnung, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten wird, skizziert die Grundzüge des künftigen EPR-Bereichs.

Frankreich setzt somit die Anforderungen der PPWR bereits im ersten Halbjahr 2026 um und stellt nicht nur die Rücknahme und Entsorgung von Haushalts- und Serviceverpackungen in die Verantwortung der Hersteller, sondern auch von Gewerbe-, Sammel-, Transport- und Industrieverpackungen. Dies bedeutet, dass ab 2026 alle Unternehmen, die verpackte Güter nach Frankreich liefern zwingend einer EPR unterliegen und voraussichtlich bis 1. Juli 2026 einem zugelassenen Rücknahmesystem beitreten müssen. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass für nicht in Frankreich ansässige Unternehmen die Stellung eines Bevollmächtigten vor Ort erforderlich sein wird.