Erleichterungen bei der A1 im Rahmen von Mitarbeiterentsendungen beschlossen
Rat und europäisches Parlament haben sich kürzlich auf eine Reform zur Vereinfachung der Arbeitnehmerentsendung innerhalb der EU geeinigt. Künftig soll bei klassischen Geschäftsreisen – etwa Meetings, Kundenterminen, Messen oder Konferenzen – keine A1-Bescheinigung mehr erforderlich sein. Gleiches gilt für kurzfristige Tätigkeiten von bis zu drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen. Diese Erleichterung soll branchenübergreifend gelten, ausgenommen bleibt jedoch der Bausektor. Die Reform soll mit einer Umsetzungsfrist von 24 Monaten zur Anwendung kommen. Daher ist mit diesen Erleichterungen ab Sommer 2028 zu rechnen.
