Berichtspflicht - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Webseite bekannt gegeben, dass die Berichte nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie deren Veröffentlichung erstmals zum Stichtag 1. Januar 2026 geprüft werden sollen.
In der FAQ 13.3 heißt es zudem auch, dass selbst wenn ein Bericht bereits vor diesem Datum fällig gewesen wäre, die Behörde keine Sanktionen verhängen wird, sofern der Bericht bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht wird. Diese erneute Fristverschiebung steht im Zusammenhang mit der Diskussion zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).