Import: Basisinformationen für Newcomer
Die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die Europäische Union (EU) ist zwar grundsätzlich genehmigungsfrei zulässig, doch auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. Was vor dem Import einer Ware aus einem Drittland berücksichtigt und geklärt werden sollte, haben wir hier für Sie zusammengefasst:
- Wer darf Importgeschäfte betreiben
- EORI-Nummer
- Einreihen von Waren in den Zolltarif
- Welche warenbezogenen Regelungen gibt es für den Import
- Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
- Lieferbedingungen
- Zahlungsbedingungen
- Einfuhranmeldung
- Einfuhrabgaben
- Einfuhrpapiere
- Exkurs: Bezüge aus Ländern der Europäischen Union (EU)
- Literaturhinweis:
Wer darf Importgeschäfte betreiben
Wer kontinuierlich Importgeschäfte betreiben will, muss sein Gewerbe beim Ordnungsamt bzw. beim Gewerbeamt anmelden. Ab einer gewissen Größenordnung des Unternehmens ist die Eintragung in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht erforderlich. Diese ist über einen Notar zu veranlassen. Kapitalgesellschaften, z.B. eine GmbH, sind stets in das Handelsregister einzutragen.
Bürger aus nicht EU-Staaten benötigen für die Ausübung einer selbständigen gewerblichen Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland einen besonderen Aufenthaltstitel.
Personen (Wirtschaftsbeteiligte), die gewerbliche Importe abwickeln benötigen eine EORI-Nummer.
EORI-Nummer
Bei der EORI-Nummer (Economic Operatiors’ Registrations and Identification Number) handelt es sich eine EU-weite Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten. Die Beantragung erfolgt bei bei der Generalzolldirektion - Dienstort Dresden.
Einreihen von Waren in den Zolltarif
Das Ermitteln der Zolltarifnummer der Waren ist erforderlich um die u.a. im Elektronischen Zolltarif aufgeführten Regelungen für die Einfuhr sowie die Zollsätze einsehen zu können. Nachdem die Ware genau definiert ist, kann mit Hilfe des “Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik” sowie der Warenverzeichnis-Suchmaschine die Zolltarifnummer ermittelt werden. Auch der Elektronische Zolltarif (EZT-Online) bietet sich für die Ermittlung der Zolltarifnummer an.
Welche warenbezogenen Regelungen gibt es für den Import
Zunächst gilt es anhand der Zolltarifnummer festzustellen, ob es besondere Regelungen für die Einfuhr der Ware gibt. Im Elektronischen Zolltarif gibt es erste Hinweise auf Lizenz-/Genehmigungspflichten und auf bestehende Verbote oder Beschränkungen. Die erforderlichen Einfuhrlizenzen / -genehmigungen sind bei den zuständigen Stellen zu beantragen. Für Waren der gewerblichen Wirtschaft ist dieses das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA ), bei landwirtschaftlichen Produkten ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für die Genehmigungserteilung zuständig.
Bestimmte Erzeugnisse dürfen generell nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden. Besondere Verbote und Beschränkungen bestehen beispielsweise bei geschützten Tier- und Pflanzenarten und Produkten daraus. Einschränkungen ergeben sich auch aus dem Schutz der Umwelt, der menschlichen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit. Im Elektronischen Zolltarif wird durch das Kürzel "VuB", auf bestehende Verbote oder Beschränkungen hingewiesen.
Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus
Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat die EU auf der Grundlage von Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Verordnungen erlassen, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus dienen. Diese Verordnungen gelten unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und sind von jedermann zu beachten. Den in den Anhängen der Verordnungen aufgeführten Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Gleiches gilt auch für die länderbezogenen Embargos der EU. Jeder Wirtschaftsbeteiligte muss in geeigneter Weise dafür Sorge tragen, dass das gesetzliche Bereitstellungsverbot befolgt wird. Die „Sanktionslisten-Prüfung“ kann über folgende Datenbank im Internet durchgeführt werden:
- Justizportal des Bundes und der Länder:
https://www.finanz-sanktionsliste.de/fisalis/
Lieferbedingungen
Die Lieferbedingung muss mit dem ausländischen Lieferanten abgestimmt werden. Empfehlenswert ist auf jeden Fall die Wahl einer INCOTERMS®-Lieferklausel. Durch diese international anerkannten Lieferbedingungen wird genau festgelegt, welche Kosten und Risiken jeweils vom Exporteur und vom Importeur zu tragen sind. Es geht dabei um Transportkosten, Versicherungskosten und andere Nebenkosten.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen reichen von der Vorkasse bis zu einer Rechnung mit langfristigem Zahlungsziel. Im Interesse des deutschen Importeurs liegt natürlich ein möglichst langfristiges Zahlungsziel. Akkreditive oder Zahlung gegen Dokumente sind ebenfalls möglich. Insbesondere für „Neueinsteiger“ in Sachen Import empfiehlt sich zu diesem Thema ein Gespräch mit der Hausbank.
Einfuhranmeldung
Waren, die in die Europäische Union eingeführt werden, müssen zur Einfuhr angemeldet werden. Wichtig ist hierbei, dass die Artikel tarifgerecht angemeldet werden. Die Einfuhrzollanmeldung kann elektronisch, z.B. über die Internetzollanmeldung, erfolgen. Auch eine Vertretung durch einen Dienstleister / Spediteur ist dabei möglich. Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen liefert wichtige Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung.
Einfuhrabgaben
Bei Importen aus Drittländern müssen die Einfuhrabgaben produktabhängig in die Gesamtkalkulation einbezogen werden. Sie können sich aus Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und - je nach Ware - auch aus Verbrauchsteuern und Agrarzöllen zusammensetzen. Waren aus Ländern oder Ländergruppen, mit denen die Europäische Union Freihandels- oder Assoziierungsabkommen geschlossen, hat können zollfrei / zollbegünstigt eingeführt werden. Jedoch muss der Ursprung im betreffenden Lieferland förmlich nachgewiesen werden.
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Zölle
Die Zollsätze können im Elektronischen Zolltarif eingesehen werden. -
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Bei der EUSt handelt es sich um eine besondere Erhebungsform der Mehrwertsteuer mit einem Regelsatz von zurzeit 19 Prozent. Für zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen stellt die Abgabe letztlich keinen Kostenfaktor dar, da die Einfuhrumsatzsteuer in voller Höhe als Vorsteuer abgesetzt werden kann. -
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern werden nur auf einige Waren erhoben. Dieses sind z. B. Mineralöl, Tabak, Alkohol und Kaffee. -
Abschöpfungen
Variable Zölle gibt es für einzelne Agrarerzeugnisse; über die exakte Höhe der Einfuhrabgaben informiert der Zoll.
Einfuhrpapiere
Für die Einfuhrabwicklung beim Zoll braucht man im Wesentlichen folgende Papiere:
- Handelsrechnung des ausländischen Lieferanten,
- Zollanmeldung, Zollwertanmeldung
- Ursprungszeugnis, Ursprungserklärungen (nur für bestimmte Waren),
- TransportrechnungenWarenverkehrsbescheinigung (bei der zollbegünstigten Einfuhr aus Präferenzländern),
- Einfuhrgenehmigung oder Überwachungsdokument (nur für bestimmte Waren).
Exkurs: Bezüge aus Ländern der Europäischen Union (EU)
Seit Einführung des Binnenmarktes am 01.01.1993 sind für Unionswaren keine Zollformalitäten mehr erforderlich. Die Meldungen, die vor diesem Datum an den Grenzen erfolgten, sind in die Unternehmen verlagert worden. Der deutsche Käufer muss lediglich den Erwerb in seiner Umsatzsteuervoranmeldung deklarieren. Da er gleichzeitig den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann, sind damit regelmäßig keine Zahlungen an die Finanzverwaltung verbunden. Das Verfahren setzt voraus, dass Käufer und Lieferanten über sogenannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummern verfügen.
Für verbrauchssteuerpflichtige Waren, wie z.B. Alkohol, Tabakwaren und Mineralöl, bestehen jedoch noch Überwachungspflichten. Darüber hinaus bestehen nationale Besonderheiten hinsichtlich der Qualitäts-, Sicherheits- oder Kennzeichnungsbestimmungen.
Liegen die jährlichen Erwerbe aus anderen EU-Länder über 3 Millionen Euro, sind monatlich Meldungen zur Intrahandelsstatistik an das Statistische Bundesamt in über das Internetportal IDEV abzugeben.
Es sei darauf hingewiesen, dass auch bei innergemeinschaftlichen Lieferungen die Anti-Terrorismus-Verordnungen der Europäischen Union zu beachten sind.
Literaturhinweis:
Praktische Arbeitshilfe, Export- / Import
Dieses Nachschlagewerk stellt die wichtigsten Außenhandelspapiere vor und erklärt anhand von Musterformularen Schritt für Schritt, wie man sie ausfüllt.
Die Abwicklung von Ex- und Importgeschäften wird durch die systematische Darstellung und Erläuterung der Formulare erleichtert.
Dieses Nachschlagewerk stellt die wichtigsten Außenhandelspapiere vor und erklärt anhand von Musterformularen Schritt für Schritt, wie man sie ausfüllt.
Die Abwicklung von Ex- und Importgeschäften wird durch die systematische Darstellung und Erläuterung der Formulare erleichtert.
Dieses Merkblatt soll – als Service Ihrer Kammer – nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.