US-Zölle auf Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnisse

Per Executive Order wurde die Einführung von Zöllen auf Einfuhren von Stahl-, Eisen sowie Aluminiumerzeugnissen verkündet.
Ab dem 12. März 2025 wird die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen sowie deren Derivate mit zusätzlichen Zöllen von 25 Prozent belastet. Die Zölle in Höhe von 25 Prozent auf Aluminiumerzeugnisse und -derivate sowie Stahlerzeugnisse und -derivate gelten zusätzlich zu den bereits bestehenden Einfuhrzöllen, Abgaben oder sonstigen Zusatzzöllen (zum Beispiel gegenüber chinesische Waren). Kapitel 99 des US-amerikanischen Zolltarifs (HTSUS) wird entsprechend angepasst. Diese Regelung betrifft auch Importe dieser Waren aus der EU. In der Mitteilung der "US Customs and Border Protection" finden Sie Infos zum 25-prozentigen Einfuhrzoll auf alle Importe von Stahlerzeugnissen und -derivaten. Darin ist auch eine tabellarische Übersicht der betroffenen Produkte aufgeführt. Die entsprechenden Regelungen für Aluminiumerzeugnisse und -derivate sowie eine tabellarischer Übersicht finden sich ebenfalls in dieser Mitteilung.
Die EU-Kommission hat FAQs zu den Zöllen USA/EU veröffentlicht. Auch die Germany Trade and Invest (GTAI) berichtet ausführlich zur US-Handelspolitik.
Was können Unternehmen jetzt tun?
  • Betroffenheit prüfen: Zölle gehen zunächst immer zu Lasten des Importeurs, sofern nicht die extreme Lieferkondition frei Haus / DDP vereinbart worden ist.
  • Hinweis: Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert. Es empfiehlt sich immer, diesen anzugeben, damit wird verhindert, dass auch noch die Frachtkosten mit verzollt werden.
  • Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind international einheitlich.
  • Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
  • Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden von der GTAI veröffentlicht.
  • Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
    Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind? Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung?
  • Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.
Des weiteren hat US-Präsident Trump zusätzliche Einfuhrzölle auf Importe aus Kanada, China und Mexiko angekündigt. Diese gelten seit dem 4. März in unterschiedlichen Höhen. Auch hierzu berichtet die GTAI ausführlich.
Wie reagiert die EU Kommission auf diese Maßnahmen?
Die Reaktion der Kommission basiert auf einem zweistufigen Ansatz:
Zunächst wird die Kommission die Aussetzung der bestehenden Gegenmaßnahmen gegen die USA, wie mit VO (EU) 2018/886 erlassen, am 1. April auslaufen lassen. Diese Gegenmaßnahmen zielen auf eine Reihe von US-Produkten (s. Anhang I der o.g. VO) ab, die den wirtschaftlichen Schaden für EU-Stahl- und Aluminiumexporte im Wert von 8 Mrd. EUR ausgleichen.
Zweitens legt die Kommission als Reaktion auf die neuen US-Zölle, die EU-Ausfuhren im Wert von mehr als 18 Mrd. EUR betreffen, ein Paket neuer Gegenmaßnahmen für US-Ausfuhren vor. Diese werden nach einer Konsultation der Mitgliedstaaten und der Interessengruppen bis Mitte April in Kraft treten.
Darüber hinaus bittet die EU-Kommission um Informationen und Stellungnahmen zu den von den USA verhängten Zöllen auf bestimmte Stahl- und Aluminiumerzeugnisse und -derivate sowie zu möglichen handelspolitischen Maßnahmen der EU in Bezug auf bestimmte aus den USA eingeführte Erzeugnisse als Reaktion darauf. Diese Möglichkeit der Mitarbeit basiert auf der “Bekanntmachung zur Einholung von Informationen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 654/2014”. Betroffene können sich bis zum 26. März 2025, 12:00 Uhr, äußern und ihren Standpunkt darlegen. Nähere Infos finden Sie hier.
Hierzu hat die EU-Kommission weitere Informationen veröffentlicht.
Quelle: GTAI, DIHK, IHK Region Stuttgart