China: Verschärfung von Exportkontrollen
China hat bestehende Exportkontrollen für seltene Erden verschärft und seinen Zugriff auf globale Wertschöpfungsketten massiv erweitert.
Auch für Produkte, die in Drittländern hergestellt werden und Seltene-Erde-Anteile aus China enthalten, müssen beim Weiterexport Exportlizenzen eingeholt werden. Das Handelsministerium begründet den Schritt mit der nationalen Sicherheit: Seit einiger Zeit würden seltene Erden aus China direkt oder nach Verarbeitung im Ausland weiter transferiert und „in sensiblen Bereichen wie militärischen Anwendungen“ eingesetzt. Die extraterritorialen Vorschriften treten am 1. Dezember in Kraft, während die übrigen sofort gelten.
- Künftig sollen schon Produkte mit einem Wertanteil an seltenen Erden von 0,1 Prozent von den Exportkontrollen betroffen sein. Dies gilt auch bei der Verarbeitung und dem anschließenden Weiterexport bestimmter Güter zwischen Drittländern. Wie umfassend und konsequent diese weitgehenden Beschränkungen in der Praxis gehandhabt werden sollen, ist noch unklar.
- Für die Halbleiterwirtschaft erlässt China spezifische Exportkontrollen. Exportanträge aus China für die Nutzung seltener Erden in fortschrittlichen Halbleitern sollen nur nach Einzelfallprüfung genehmigt werden. Dies gilt unter anderem für Chips mit einer Strukturbreite von 14 Nanometern oder weniger, die etwa in Smartphones oder KI-Chipsätzen verwendet werden.
- Für Exporte von seltenen Erden aus China, die in Militärgüter eingebaut werden sollen, gilt künftig ein generelles Verbot. Vorgaben hinsichtlich des Exports für Dual-Use-Güter werden verschärft. Gegen 14 Organisationen, vor allem US-Unternehmen, verfügt China spezifische Beschränkungen. Zudem nimmt das Land weitere seltene Erden in sein Exportkontrollregime auf: Holmium, Erbium, Thulium, Europium und Ytterbium sowie verwandten Materialien sind künftig auch eingeschlossen.
