Carnet – elektronisch ab 1. Juni 2026 Pflicht


Carnets sind Zolldokumente für die zollfreie, vorübergehende Ausfuhr von Waren in Nicht-EU-Länder für Messen, Produktpräsentationen bei Kunden und die Mitnahme von Werkzeugen im Rahmen von Reparaturaufträgen. Die Beantragung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erfolgt elektronisch.
Die Europäische Union, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine gemeinsame Einführung des elektronischen/volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026 verständigt. Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen.