Kenia: Ursprungszeugnis seit 1. Juli 2025 Pflicht
Die kenianische Steuerbehörde hat bestimmt, dass ab dem 1. Juli 2025 für alle nach Kenia eingeführten Sendungen ein von einer zuständigen Behörde des Ausfuhrlandes ausgestelltes Ursprungszeugnis erforderlich ist. Um die Abfertigung von Waren gemäß dieser neuen Vorschrift zu erleichtern, räumt die KRA hiermit ein begrenztes Zeitfenster bis zum 30. September 2025 ein, um den Importeuren Zeit zu geben, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.
