Regierungsbeschlüsse: Reallabore in ganz Deutschland, Bürokratieabbau in NRW
Die Bundesregierung hat Anfang Mai 2026 die Änderung des Reallabore-Gesetzes beschlossen. Damit sollen Reallabore, in denen Freiräume für Innovation geschaffen und bürokratische Hürden abgebaut werden, in ganz Deutschland ermöglicht werden. Die Landesregierung NRW ihrerseits will Berichtspflichten für Unternehmen abschaffen und ermöglicht durch ein Kommunales Regelbefreiungsgesetz in Kommunen das Aussetzen von Landesregelungen und die Erprobung innovativer Verwaltungsprozesse sowie die Vereinfachung von Förderverfahren.
In den Reallaboren sollen Innovationen für eine befristete Zeit kontrolliert unter möglichst realen Bedingungen getestet werden. Über alle Innovationsbereiche hinweg werden Rahmenbedingungen auf dem gesamten Weg einer Innovation in die Erprobung im Reallabor und von dort in die allgemeine Anwendung verbessert. Dadurch kann frühzeitig über Chancen und Risiken gelernt und der Praxis-Transfer erleichtert werden.
Als neuer, wichtiger Anwendungsbereich für Reallabore kommt zudem die passgenaue Vereinfachung und Beschleunigung von Verwaltungsverfahren hinzu: Durch eine allgemeine Erprobungsklausel wird es Behörden ermöglicht, bessere und schnellere Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren sowie Digitalisierung zu testen, z. B. durch den Einsatz von KI oder dem Zusammenlegen mehrerer Verfahrensschritte – und dabei von verwaltungsrechtlichen Regelungen abzuweichen.
Der Anwendungsbereich des Gesetzes soll durch eine allgemeine Erprobungsklausel substanziell erweitert werden, die Behörden ermächtigt, von starren bundesrechtlichen Verwaltungsvorschriften abzuweichen.
Neue Freiräume in Fachgesetzen
In diesen Bereichen sollen durch neue Experimentierklauseln zukünftig Innovationen und technologischer Fortschritt praktisch erprobt werden können:
- Gesundheitswesen: Testen vereinfachter Konformitätsbewertungsverfahren für IT-Systeme, um digitale Lösungen schneller in die Versorgung zu bringen.
- Digitale Verwaltung: Durch Änderungen im OZG wird die Erprobung der EUDI-Wallet für die Digitale Identität ermöglicht. Ein auf Grundlage des Gesetzes möglicher Probebetrieb kann die Wallet-Einführung in Deutschland vorbereiten.
- Jugendmedienschutz: Automatisierte Bewertungssysteme eröffnen neue Wege bei der Vergabe von Alterskennzeichen. Dies verspricht schnellere, effizientere Verfahren bei gleichbleibend hohem Schutzniveau.
- Bürokratierückbau für die Wirtschaft: Probeweise Anbindung verschiedener Register an das Unternehmensbasisdatenregister und damit Testen einer lückenlosen Vernetzung der Verwaltung. Das wäre die Voraussetzung dafür, dass Unternehmen gemäß des Once-Only-Prinzips Ihre Daten nur noch einmal angeben müssen. Unternehmen profitieren so von deutlich reduzierten Meldepflichten.
- Bildungsbereich: Vereinfachung beim BAföG-Genehmigungsprozess. Die Erprobung des automatisierten Abrufs von Nachweisen beschleunigt die Antragstellung und reduziert den Verwaltungsaufwand.
- Telekommunikationssektor: Die neue Regelung ermöglicht es der Bundesnetzagentur, befristete Abweichungen von regulatorischen Vorgaben im Bereich der Frequenzordnung zu genehmigen – immer dann, wenn dies der Erprobung neuer Technologien oder Verfahren dient. So wird der Rahmen für zukunftsweisende Entwicklungen wie Quantentechnologien oder innovative Netzbetriebsverfahren geschaffen.
- Luftverkehrsrecht: Zukünftig soll die Regelung der Erprobung moderner Technologien im Luftraum in Reallaboren ermöglicht werden, insbesondere im Bereich unbemannter Luftfahrtsysteme und sogenannter U-Space-Konzepte.
NRW: Maßnahmenpaket zum wirksamen Bürokratieabbau
Abschaffung von Berichts- und Dokumentationspflichten für Unternehmen: Die Landesregierung entzieht zum 1. Januar 2027 grundsätzlich allen landesseitigen Berichts- und Dokumentationspflichten, die zu Lasten der Wirtschaft gehen, die rechtliche Grundlage und schafft diese damit grundsätzlich ab. Was aus Sicht der Fachverwaltungen zwingend notwendig ist, muss bis zum Stichtag fundiert begründet und per Rechtsverordnung positiv festgestellt werden. Ohne diese Feststellung entfällt die jeweilige Regelung im Jahr 2027 ersatzlos.
Kommunales Regelbefreiungsgesetz: Die Landesregierung führt eine Freiheitsregel für Städte und Gemeinden ein. Kommunen können sich auf Antrag von landesrechtlichen Regelungen befreien lassen, wenn sie feststellen, dass eine Regelung hinderlich oder unpassend ist. Für einen festgelegten Zeitraum können so innovative Lösungen, beispielsweise im Bau- und Planungsrecht, bei der Verwaltungsorganisation oder für digitale „One-Stop-Ansätze“ erprobt werden. Bewähren sich diese lokalen Lösungen, können sie in Landesrecht übernommen werden. Damit können die Kommunen vor Ort eigenverantwortlich Impulse setzen bei Bürokratieabbau und Verwaltungseffizienz.
Modernisierung der Förderverfahren: Mit umfassenden Vereinfachungen bei den Förderverfahren will die Landesregierung bürokratische Hürden abbauen: Auf die flächendeckende Prüfung der Verwendungsnachweise wird verzichtet. Das Land setzt künftig auf vollautomatisierte Bescheide, vereinfachte Nachweise und den verstärkten Einsatz von Pauschalen. Damit könnten risikoarme Fälle automatisiert innerhalb von Sekunden beschieden werden.
Der Gesetzesentwurf wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht. Die Gesetze sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
(Quelle BMWE, MWIKE)
