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IHK-Beitrag

Nach den gesetzlichen Vorschriften gehören alle Gewerbetreibenden der IHK an (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft), gleichgültig, ob es sich um ein großes Unternehmen handelt oder lediglich eine nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt wird.

Das Bild zeigt einen Taschenrechner und ein Sparschwein © iStock(c)Ivan-balvan

Durch Gesetzgebung sind mit Wirkung vom 1. Januar 1999 nicht mehr alle IHK-Mitglieder verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

Das Bild zeigt Berechungen von Finanzen an einem Laptop. © iStock(c)Daenin Arnee

Die Höhe der IHK-Beiträge beschließt die IHK-Vollversammlung. Sie werden jährlich in der Wirtschaftssatzung veröffentlicht. Es wird sichergestellt, dass die Beitragsbelastung so niedrig wie möglich gehalten wird.

Das Bild zeigt die Arbeit mit Finanzen am Computer. © Andrey Popov

Die Beiträge zur IHK sind öffentliche Abgaben und innerhalb eines Monats nach Zugang des Beitragsbescheides zu überweisen. Bitte geben Sie bei der Überweisung immer Ihre Debitoren-Nummer laut Bescheid an.