Gründungszuschuss - Unterlagen gut vorbereitet!
Das Wichtigste in Kürze
Für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit (ALG I) erhalten Sie hier weitere Hinweise.
Konzept
Wir können eine Stellungnahme zu Ihrem Vorhaben nur abgeben, wenn wir ein schlüssiges Gründungskonzept erhalten, welches u.a. die folgenden Punkte enthalten muss:
- Angaben zur persönlichen Qualifikation (fachlich und kaufmännisch)
- ein Konzept, aus dem ersichtlich wird, welche Idee hinter Ihrer Existenzgründung steht und wie Sie Ihre Umsätze generieren
- eine Beispielkalkulation
- eine Kapital- und Finanzierungsplanung sowie die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau/Liquiditätsplan
- private Ausgaben und Einnahmen
- Lebenslauf und Zeugnisse
- weitere Formulare
Welche Unterlagen zusätzlich einzureichen sind, erfahren Sie weiter unten unter “Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen”. Die IHK Lippe gibt nur Stellungnahmen für gewerbliche Gründungsvorhaben im Kreis Lippe ab.
Was ist der Gründungszuschuss?
Mit dem Gründungszuschuss kann Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben, für die erste Zeit der Selbstständigkeit eine Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden.
Welche Fristen gelten?
Sie müssen spätestens 150 Tage vor Auslaufen Ihres ALG-I-Anspruchs Ihr Unternehmen gegründet haben.
Wie wird gefördert?
Es können nur Gründungen gefördert werden, die im Haupterwerb erfolgen. Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet:
- In der ersten Phase erhalten Gründerinnen und Gründer für sechs Monate zur Sicherung des Lebensunterhaltes monatlich einen Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zusätzlich gewährt die Agentur für Arbeit zur sozialen Absicherung einen Zuschuss in Höhe von monatlich 300 Euro.
- In der zweiten Phase können für weitere neun Monate 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden. Für die Weitergewährung müssen die Gründerinnen und Gründer anhand geeigneter Unterlagen eine intensive Geschäftstätigkeit sowie unternehmerische Aktivitäten gegenüber der Arbeitsagentur nachweisen.
Was ist zu beachten?
Die Förderung ist eine Ermessensleistung. Es besteht kein Rechtsanspruch. Die Antragsteller müssen die zuständige Agentur für Arbeit und die fachkundige Stelle von ihrer persönlichen, fachlichen und kaufmännischen Eignung überzeugen. Die Geschäftsidee muss geeignet sein, dem Antragsteller voraussichtlich eine ausreichende Existenzgrundlage bieten zu können.
Weitergehende Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de).
Welche fachkundigen Stellen gibt es?
- Industrie- und Handelskammer → für gewerbliche Tätigkeiten,
- Handwerkskammer → für gewerbliche Tätigkeiten im Handwerk,
- Berufsständische Kammern (z. B. Architekten-, Ärztekammern, Innungen),
- Fachverbände → für Freiberufler,
- Sonstige (z. B. Steuer-, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer) → für alle.
Ablauf fachkundige Stellungnahme zum Gründungszuschuss gem. § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III
Wenn Sie sich von den vielen Möglichkeiten für die IHK Lippe als fachkundige Stelle entschieden haben, übersenden Sie uns die erforderlichen Unterlagen bitte per E-Mail (oder per Post). Sobald wir sie eingesehen haben, werden wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Die IHK Lippe erhebt für die Stellungnahme keine Gebühren.
Welche Unterlagen müssen Sie vorlegen?
Eine Stellungnahme ist nur dann möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vorliegen, dazu gehören:
- Vordruck/Formular „Anforderung der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung“ (1.+2. Seite) von der Agentur für Arbeit als ausfüllbares PDF-Dokument (oder als Papier im Original)
- Angabe des genauen Gründungsdatums
- Businessplan (Geschäftskonzept – genaue Beschreibung des Vorhabens),
- Kapitalbedarfsplan (Aufstellung über die erforderlichen Anschaffungen für die Gründung),
- Finanzierungsplan (Aufstellung über die vorgesehene Finanzierung),
- Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für 3 Jahre und einen Liquiditätsplan für mindestens 12 Monate in einer monatlichen Aufstellung (Prognose der zu erwartenden Umsätze und der betrieblichen Kosten als Gegenüberstellung),
- Lebenslauf (tabellarisch) und Zeugnisse als Nachweis Ihrer kaufmännischen und fachlichen Kenntnisse (bei Zeugnissen und Zertifikaten aus dem Ausland mit entsprechender Übersetzung),
- Aufstellung über die Kosten der privaten Lebensführung,
- wenn Sie Ihr Gewerbe bereits angemeldet haben, eine Kopie der Gewerbeanzeige,
- ggf. Begründung der letzten Geschäftsaufgabe.
Im Internet finden Sie eine Vielzahl von hilfreichen Vorlagen zur Erstellung eines Businessplans. Ein aus unserer Sicht empfehlenswertes Tool ist die Unternehmenswerkstatt www.uwd.de Mit ihr können Sie Ihren Businessplan bequem online erstellen und sicher sein, keinen wichtigen Bestandteil auszulassen.
Ergänzende Unterlagen, abhängig von der Branche und dem Umfang des Unternehmens können z.B. sein:
- Kopien Zulassungen und Erlaubnisse
- Kopie des Gewerbemiet- oder Pachtvertrages (ggf. als Entwurf) oder des Gesellschaftervertrages (z. B. bei GbR oder UG/GmbH) und des Geschäftsführervertrages (UG/GmbH).
- Bilanzen/Jahresabschlüsse und/oder aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (nur bei Übernahmen oder bei vorheriger nebenberuflicher Selbstständigkeit)
Das Geschäftskonzept
Eine genaue Beschreibung des Vorhabens ist sehr wichtig und sollte die wesentlichen Bestandteile Ihrer Geschäftsidee in verständlicher Form beinhalten. Machen Sie vor allem deutlich, wie die Geschäftsidee entstanden ist, welche Zielsetzungen geplant sind und wie Sie sich von der Konkurrenz abheben wollen.
Erläutern Sie Ihre Umsatzplanung. Wie viele Kunden müssen Sie ansprechen, um den benötigten Umsatz zu erreichen? Bitte berücksichtigen Sie auch, dass sich Ihre geplanten Umsätze höchstwahrscheinlich nicht zu 100 % realisieren lassen. Erklären Sie daher Ihre Kalkulation.
Erläutern Sie Ihre Umsatzplanung. Wie viele Kunden müssen Sie ansprechen, um den benötigten Umsatz zu erreichen? Bitte berücksichtigen Sie auch, dass sich Ihre geplanten Umsätze höchstwahrscheinlich nicht zu 100 % realisieren lassen. Erklären Sie daher Ihre Kalkulation.
Bei einigen Geschäftsideen, bspw. im innovativen Bereich, kann es sinnvoll sein, zusätzliche Hintergrundinformationen (z. B. Studien, Presseberichte etc.) beizufügen.
Folgende Inhalte müssen bei der Erstellung des Konzeptes unbedingt berücksichtigt werden:
Folgende Inhalte müssen bei der Erstellung des Konzeptes unbedingt berücksichtigt werden:
- Zusammenfassung (Entstehen der Geschäftsidee, Gründer, Finanzbedarf),
- Beschreibung des Produkt- und Dienstleistungsangebotes,
- Zielgruppe (Wer? Wo?),
- Kundennutzen (u. a. auch im Vergleich zur Konkurrenz),
- bestehende Kundenkontakte,
- Marketing-, Vertriebs- und Akquisitionsmaßnahmen,
- Einschätzung der Konkurrenz (Wer? Vergleich Produkte/Dienstleistungen / Preise),
- Angaben zum Standort (z. B. Verkehrsanbindung, Einzugsgebiet, Gewerberäume und Öffnungszeiten),
- Angaben zu Rechtsform und Gesellschaftern,
- Gründerpersönlichkeit (fachliche Kenntnisse, persönliche und unternehmerische Erfahrungen, kaufmännische Kenntnisse),
- Preiskalkulation – Berechnung Ihrer Dienstleistung (z. B. Stunden-/Tages- oder Provisionssatz) oder die Preisspanne des Warenangebotes,
- Umsatzkalkulation,
- Arbeitstage unterteilt in Akquisitionstage und Tage, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden können,
- Preis für Produkte oder Dienstleistungen,
- Anzahl der Kunden,
- ggf. Angaben zur geplanten Einstellung von Mitarbeitern (Anzahl/Qualifikation),
Kapitalbedarfsplan
Wie viel Geld benötigen Sie für den Start in die Selbstständigkeit?
Tragen Sie bei den Investitionen und Gründungsnebenkosten die voraussichtlichen Beträge ein, die einmalig zur Gründung anfallen. Überlegen Sie, wie viel Geld Sie für die Büro- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Fahrzeug und ein erstes Waren- und Materiallager benötigen, um von Anfang an ein solides Leistungsangebot erbringen zu können.
Kalkulieren Sie den Betriebsmittelbedarf (z. B. Vorfinanzierung von Aufträgen) nicht zu knapp.
Tragen Sie bei den Investitionen und Gründungsnebenkosten die voraussichtlichen Beträge ein, die einmalig zur Gründung anfallen. Überlegen Sie, wie viel Geld Sie für die Büro- und Geschäftsausstattung, Maschinen, Fahrzeug und ein erstes Waren- und Materiallager benötigen, um von Anfang an ein solides Leistungsangebot erbringen zu können.
Kalkulieren Sie den Betriebsmittelbedarf (z. B. Vorfinanzierung von Aufträgen) nicht zu knapp.
Finanzierungsplan
Wie wollen Sie den ermittelten Kapitalbedarf finanzieren?
Können Sie den Finanzierungsbedarf aus Eigenmitteln decken oder muss eine Finanzierungslücke mit Fremdmitteln (Familiendarlehen, Existenzgründungsdarlehen z. B. von der KfW Bankengruppe/Investitionsbank) geschlossen werden? Grundsätzlich sind Eigenmittel eine solide Grundlage für eine Unternehmensfinanzierung, sie sollten deshalb in angemessenem Umfang eingesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie zuerst den Antrag bei einer Bank stellen und erst danach finanzielle Verpflichtungen eingehen, wie z. B. Mietverträge!
Wenn Sie beispielsweise einen eigenen Computer oder ein Fahrzeug ins Unternehmen einbringen wollen, so tragen Sie diese bitte bei „Sacheinlagen“ ein.
Können Sie den Finanzierungsbedarf aus Eigenmitteln decken oder muss eine Finanzierungslücke mit Fremdmitteln (Familiendarlehen, Existenzgründungsdarlehen z. B. von der KfW Bankengruppe/Investitionsbank) geschlossen werden? Grundsätzlich sind Eigenmittel eine solide Grundlage für eine Unternehmensfinanzierung, sie sollten deshalb in angemessenem Umfang eingesetzt werden. Wichtig ist, dass Sie zuerst den Antrag bei einer Bank stellen und erst danach finanzielle Verpflichtungen eingehen, wie z. B. Mietverträge!
Wenn Sie beispielsweise einen eigenen Computer oder ein Fahrzeug ins Unternehmen einbringen wollen, so tragen Sie diese bitte bei „Sacheinlagen“ ein.
Privatentnahme (Kosten der privaten Lebensführung)
Wie viel Geld brauchen Sie zum Leben? Hier sollten Sie Ihre privaten Einnahmen und Ausgaben für einen durchschnittlichen Monat im ersten Jahr eintragen. Denken Sie daran, mit dem Gewinn Ihres Unternehmens müssen Sie Ihre privaten Kosten und ggf. die Ihrer Familie decken können!
Umsatz- und Rentabilitätsvorschau/Liquiditätsplan
Die Rentabilitätsvorschau (für drei Jahre) und der Liquiditätsplan (mind. 12 Monate) sind ein sehr wichtiger Bestandteil des Konzeptes, deren Berechnung allerdings nicht einfach ist. Trotzdem sollten Sie versuchen, in dieser Einschätzung Ihre Erfolgschancen möglichst realistisch einzuschätzen. Vermeiden Sie eine zu optimistische Darstellung. Bringen Sie eigene Kenntnisse ein und beziehen ggf. auch erfahrene Fachleute (Steuerberater, Unternehmensberater, Bekannte mit Branchenkenntnissen, Beratungsdienste etc.) sowie Branchenkennzahlen mit ein.
Bitte berücksichtigen Sie auch folgende Hinweise:
Bitte berücksichtigen Sie auch folgende Hinweise:
- Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftszweigen (z. B. Handel und Dienstleistungen) sollten die Umsätze separat ausweisen.
- Alle Kosten beziehen sich auf den Gewerbebetrieb. Diese lassen sich in der Regel relativ realistisch einschätzen, wenn z. B. entsprechende Recherchen durchgeführt werden.
- Bei Personalkosten und gesetzlichen sozialen Abgaben sind nur die Löhne/Gehälter sowie der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung für beschäftigte Mitarbeiter einzusetzen. Dies gilt auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijob).
- Berücksichtigen Sie in der Rentabilitätsvorschau die Kreditzinsen. Die Tilgungsbeträge sind von den Überschüssen aufzubringen.
- Abschreibungen sind der Begriff für die Absetzung kalkulatorischer Beträge für die Abnutzung von Sachanlagen (die Verteilung der Anschaffungskosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer). Sie umfassen auch die Abschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter (z. B. Kleinmöbel, beruflich genutzte Software, Schreibtischstuhl).
Erläutern Sie der fachkundigen Stelle, auf welcher Grundlage (z.B. eigene Erfahrungen, Marktforschungsergebnisse und andere Quellen) Sie Ihre Umsatzeinschätzungen vorgenommen haben.
