Treibhauspotenzial von Neubauten: EU-Vorschlag zur Berechnung
Die Europäische Kommission hat am Mitte Dezember 2025 einen einheitlichen Rahmen zur Berechnung des Treibhauspotenzials (Global Warming Potential, GWP) von Neubauten über deren gesamten Lebenszyklus vorgeschlagen (C(2025) 8723, Annex). Gemäß der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) müssen die Mitgliedstaaten das Lebenszyklus-GWP ab 2028 in den Energieausweisen großer Neubauten ausweisen. Diese Verpflichtung wird ab 2030 auf alle neuen Gebäude ausgeweitet.
Der neue Rahmen soll sicherstellen, dass die EU-Länder eine vergleichbare Methodik anwenden. Die Berechnung basiert auf national festzulegenden Standardwerten sowie auf Daten, die Hersteller im Rahmen der Bauprodukteverordnung sowie der Ökodesign- und Energieverbrauchskennzeichnungsvorschriften bereitstellen.
Ab 2028 ist die Lebenszyklus-GWP-Berechnung für neue Gebäude mit einer Grundfläche von über 1.000 m² verpflichtend, ab 2030 für sämtliche Neubauten. Dazu zählen insbesondere die Herstellung und der Transport von Bauprodukten, Baustellenprozesse, der Energieverbrauch während der Nutzungsphase, der Austausch von Bauprodukten. Ebenfalls berücksichtigt werden der Abfalltransport, die Wiederverwendung, das Recycling und die endgültige Entsorgung von Materialien.
Der Rat und das Europäischen Parlament haben nun mindestens zwei Monate Zeit, um Einwände zu erheben, bevor die Regelung in Kraft tritt.
(Quelle DIHK)
