Änderung der NELEV: Weniger PV-Anlagenzertifizierungen
In Folge der regulatorischen Anpassungen aus dem Solarpaket I hat das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) die Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) (PDF-Datei · 483 KB) vorgelegt. Aus der Verordnung ergeben sich insbesondere bürokratische Erleichterungen für PV-Anlagenbetreiber sowie ein neues Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate für Hersteller. Die Änderungen sollen 2024 in Kraft treten. Die Verordnung muss allerdings noch bis zum 23. November 2023 von der EU-Kommission notifiziert werden.
Änderung der Anlagenzertifizierungspflicht
Mit der Änderung der NELEV soll eine rechtssichere Möglichkeit geschaffen werden, damit Betreiber von Erzeugungsanlagen bis 500 Kilowatt installierter Gesamtleistung , die einen Netzanschluss begehren, auf die bisher verpflichtende aufwändige Anlagenzertifizierung verzichten können. Dazu ist geplant, dass Betreiber von Erzeugungsanlagen, die hinter einem Verknüpfungspunkt mit dem Netz der allgemeinen Versorgung eine maximale installierte Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und eine maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt aufweisen, von der Anlagenzertifizierungspflicht ausgenommen sind. Die Spannungsebene, an die die Anlage mittelbar angeschlossen wird, spielt dabei keine Rolle.
Um die Anwendung dieser Ausnahmeerweiterung möglichst schnell zu ermöglichen, wird zeitnah eine Überarbeitung der Technischen Anschlussregeln (TAR) erfolgen. In der Übergangsphase werden einige wenige technische Anforderungen in vereinfachter Form in der Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) geregelt, die voraussichtlich im November vom Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate
Mit der Schaffung eines Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate soll der Netzbetreiber zukünftig über eine Registrierungsnummer auf alle notwendigen Informationen zugreifen können und muss die Daten nicht mehr selbst recherchieren. Er kann sich auch gleichzeitig über den Gültigkeitsstatus des jeweiligen Zertifikates informieren. Dabei darf er im Netzanschlussverfahren auf die Richtigkeit der Zertifikate und den ausgewiesenen Status vertrauen und muss keine eigenen Prüfungen mehr vorzunehmen. Mit dem neuen Register soll sichergestellt werden, dass alle in Deutschland gültigen Zertifikate (und somit auch alle anzuschließenden Einheiten und Komponenten) an einer zentralen Stelle geführt werden. Hierdurch soll eine transparente und für alle Marktteilnehmer verbindliche Grundlage für das Betriebserlaubnisverfahren gelegt werden. Das Register soll im 1. Quartal 2024 an den Start gehen. Wer es betreiben wird, ist derzeit offen.
(Quelle DIHK, BMWK)