NELEV: Ziel weniger PV-Anlagen zu zertifizieren, verzögert sich

In Folge der regulatorischen Anpassungen aus dem Solarpaket I hat das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium (BMWK) die Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 483 KB) vorgelegt. Aus der Verordnung ergeben sich insbesondere bürokratische Erleichterungen für PV-Anlagenbetreiber sowie ein neues Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate für Hersteller. Die Änderungen sollen 2024 in Kraft treten. 

Änderung der Anlagenzertifizierungspflicht

Mit der Änderung der NELEV soll eine rechtssichere Möglichkeit geschaffen werden, damit Betreiber von Erzeugungsanlagen bis 500 Kilowatt installierter Gesamtleistung , die einen Netzanschluss begehren, auf die bisher verpflichtende aufwändige Anlagenzertifizierung verzichten können. Dazu ist geplant, dass Betreiber von Erzeugungsanlagen, die hinter einem Verknüpfungspunkt mit dem Netz der allgemeinen Versorgung eine maximale installierte Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt und eine maximale Einspeiseleistung von 270 Kilowatt aufweisen, von der Anlagenzertifizierungspflicht ausgenommen sind. Die Spannungsebene, an die die Anlage mittelbar angeschlossen wird, spielt dabei keine Rolle.
Um die Anwendung dieser Ausnahmeerweiterung möglichst schnell zu ermöglichen, wird zeitnah eine Überarbeitung der Technischen Anschlussregeln (TAR) erfolgen. In der Übergangsphase werden einige wenige technische Anforderungen in vereinfachter Form in der Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV) geregelt.

Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate

Mit der Schaffung eines Zentralen Registers für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) soll der Netzbetreiber zukünftig über eine Registrierungsnummer auf alle notwendigen Informationen zugreifen können und muss die Daten nicht mehr selbst recherchieren. Er kann sich auch gleichzeitig über den Gültigkeitsstatus des jeweiligen Zertifikates informieren. Dabei darf er im Netzanschlussverfahren auf die Richtigkeit der Zertifikate und den ausgewiesenen Status vertrauen und muss keine eigenen Prüfungen mehr vorzunehmen. Mit dem neuen Register soll sichergestellt werden, dass alle in Deutschland gültigen Zertifikate (und somit auch alle anzuschließenden Einheiten und Komponenten) an einer zentralen Stelle geführt werden. Hierdurch soll eine transparente und für alle Marktteilnehmer verbindliche Grundlage für das Betriebserlaubnisverfahren gelegt werden.
Das Register soll voraussichtlich von April bis September 2024 in die “Go-Live und Betriebsphase” und ab September 2024 in die “Verpflichtende Betriebsphase” gehen.

Aktueller Stand

Die DIHK hat sich an das BMWK gewandt, die Erleichterungen für Unternehmen im Rahmen der NELEV aus dem parteipolitisch umstrittenen Solarpaket I zu lösen und als Zertifizierungspaket vorab gemeinsam mit der EAAV zu beschließen und zu veröffentlichen. Das BMWK schließt dies jedoch aus und begründet das damit, dass das Zertifizierungspaket (NELEV und EAAV) nicht ohne eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) möglich sei. Dabei geht es nach Auffassung des BMWK insbesondere um die beiden Normen § 12 Abs. 3a und § 49 EnWG-E. § 49d EnWG Abs. 2 Satz 2 EnWG beinhaltet eine punktuelle neue Verordnungsermächtigung für Regelungen zu dem neu einzurichtenden Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate. Die Anpassung der Verordnungsermächtigung in § 12 Abs. 3a sei hingegen notwendig, um die EAAV zu beschließen.
Nach mehrfachen Verschiebungen seit Anfang Januar ist der Kabinettsbeschluss für die EAAV nunmehr auf Ende April 2024 verschoben worden. Bundestag und Bundesrat müssen anschließend noch zustimmen, bevor die Regelungen veröffentlicht werden und in Kraft treten können.
(Quelle DIHK, BMWK)