Deutschland hält an einheitlicher Stromgebotszone fest
Das Bundeswirtschaftsministerium hat mit dem „Aktionsplan Gebotszone 2025“ entschieden, an der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone festzuhalten. Eine Aufteilung der Strompreiszone wird abgelehnt, da sie aus Sicht der Bundesregierung die Investitionsunsicherheit erhöhen, regionale Strompreisunterschiede verursachen und die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen beeinträchtigen sowie komplexe industriepolitische Folgen nach sich ziehen würde.
Anlass des Aktionsplans ist der „Bidding Zone Review“ von Entso-E aus April 2025, der im Auftrag der Europäischen Regulierungsbehörde Acer erstellt wurde. Die Studie empfiehlt eine Aufteilung Deutschlands in fünf Gebotszonen und prognostiziert Wohlfahrtsgewinne von bis zu 339 Mio. Euro jährlich. Deutschland hat den Aktionsplan als Reaktion hierauf an die Europäische Kommission übermittelt. Mit dem Erhalt der einheitlichen Gebotszone bleibt ein einheitlicher Börsenstrompreis bestehen, von dem Verbraucher und Marktteilnehmer durch die hohe Liquidität des deutschen Strommarkts profitieren sollen. Parallel sieht der Aktionsplan zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung von Netzengpässen vor. Dazu gehören der weitere Ausbau der Übertragungsnetze, ein verbessertes Engpassmanagement sowie eine bessere Abstimmung von Netzbetrieb, Erzeugung, Verbrauch und Speichern, insbesondere durch eine neue Netzentgeltsystematik und dynamische Netzentgelte. Die Bundesregierung verweist insbesondere auf Fortschritte beim Netzausbau seit 2019, darunter 128 Netzausbauvorhaben mit insgesamt rund 16.600 Leitungskilometern.
Politisch gilt ein Preiszonensplit als nicht durchsetzbar. Neben der Bundesregierung lehnt auch eine breite Mehrheit der beteiligten Akteure – darunter Länder, Übertragungsnetzbetreiber, Industrie, Gewerkschaften und die Energiewirtschaft – eine Aufteilung der deutsch-luxemburgischen Gebotszone ab. Entsprechend hat sich die DIHK stets positioniert und sich in Veranstaltungen, Positionspapieren sowie politischen Gesprächen gegen eine Aufteilung der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Stromgebotszone ausgesprochen.
Als Alternative zu einer Aufteilung der Stromgebotszone spricht sich die Monopolkommission in ihrem "10. Sektorgutachten Energie" für regionale und dynamische Netzentgelte aus. Diese Position wird auch von der DIHK vertreten, um mehr Wettbewerb und lokale Investitionsanreize in der Energiepolitik zu ermöglichen.
(Quelle DIHK)
