Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK): Neue Ausschreibung

Anfang Januar 2026 sind zwei neue Ausschreibungen zur Förderung von Investitions- bzw. Innovationsvorhaben zur Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse bzw. zur CO2-Abscheidung, Speicherung und Nutzung (CCS/CCU) im Rahmen der "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)" veröffentlicht worden. Die BIK fördert Projekte mit einer Mindestinvestition von einer Million Euro, bei kleinen und mittleren Unternehmen von 500.000 Euro, bis maximal 200 Millionen Euro. Sie richtet sich primär an den Mittelstand. Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen endet am 28. Februar 2026.
Mit der BIK-Förderrichtlinie können Investitionen und anwendungsnahe FuE-Vorhaben aller Industriesektoren – und zwar konkret des industriellen Mittelstands – in klimafreundlichere Produktionsmethoden unterstützt werden, die mindestens 40 Prozent CO₂-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen. Beispielhaft sind die Unternehmen der energieintensiven Grundstoffindustrie erfasst, wie beispielsweise Chemische Grundstoffindustrie, Stahl- sowie Gießereiindustrie, Glasindustrie, Keramikindustrie, Papier- und Zellstoffindustrie, Zement- sowie Kalkindustrie, die Förderung ist aber ausdrücklich nicht auf diese Unternehmen beschränkt.
Die Dekarbonisierung der Industrie sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden und werden daher in einer gemeinsamen Förderrichtlinie in zwei Fördermodulen ausgestaltet:

Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie

Gefördert werden Industrieunternehmen, die Anlagen mit industriellen Prozessen planen oder betreiben und mindestens 40 Prozent ihrer CO₂-Emissionen in der Produktion durch Investitionen oder FuE-Projekte einsparen wollen.
  • Teilmodul 1: Verringerung der direkten THG-Emissionen (Förderung von bis zu 30 Mio. Euro, i.d.R. Förderintensität bis zu 40 Prozent)
  • Teilmodul 3: Entwicklung von Technologien, die in einem nach den Teilmodulen 1 oder 2 förderfähigen Vorhaben eingesetzt werden können (Förderung von bis zu 35 Mio. Euro, Förderintensität bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien, Aufschläge für mittlere bzw. kleine Unternehmen, maximale Förderintensität 80 Prozent)
Für Projekte mit einer Förderung von mehr als 30 Millionen Euro ist ein tragfähiges Konzept zum Standorterhalt und zur Beschäftigungsentwicklung erforderlich.
Förderinteressierte können bis zum 28. Februar 2026 beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) Skizzen einreichen.

Modul 2: CCU/CCS

Teilmodul 1: Gefördert werden Investitionen
  • zur Nutzung von CO2-Emissionen aus Sektoren, in denen überwiegend schwer vermeidbare CO2-Emissionen (Kalk, Zement und thermische Abfallbehandlung) anfallen, für die Endverwendung
    • in anorganischen Karbonaten und damit hergestellten karbonatischen Bauprodukten oder
    • anderen Produkten, die am Lebensende einem CO2-Kreislauf über Pyrolyse oder Abscheidung zuführbar sind;
  • in Anlagen zur Abscheidung von CO2 aus Umgebungsluft (Direct Air Capture).
Förderhöhe: bis zu 30 Mio. Euro, i.d.R. Förderintensität bis zu 30 Prozent, Aufschläge für mittlere bzw. kleine Unternehmen bzw. in Fördergebieten möglich.
Teilmodul 2: Innovationsvorhaben können auch in den Sektoren Grundstoffchemie, Glas und Keramik sowie Entwicklung und Erprobung von Verfahren zur Erkundung, Erschließung und dem Monitoring von CO2-Speichern gefördert werden.
Förderhöhe: anwendungsorientierte industrielle Forschungs- und Entwicklungsvohaben (Förderung von bis zu 35 Mio. Euro, Förderintensität bis zu 25 Prozent für experimentelle Entwicklung und bis zu 50 Prozent für industrielle Forschung sowie Durchführbarkeitsstudien, Aufschläge für mittlere bzw. kleine Unternehmen, maximale Förderintensität 80 Prozent)
Förderinteressierte können bis zum 28. Februar 2026 beim Projektträger Jülich (PtJ) Skizzen einreichen.
(Quelle DIHK, BMWE)