BAuA: Psychische Belastungen beim Arbeitsschutz in KMU stärker berücksichtigen
Wie ist es um die Arbeitsschutzorganisation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gegenwärtig bestellt? Wie häufig werden Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt? Diese und weitere Fragen werden anhand einer ersten Auswertung des BAuA KMU-Surveys beantwortet, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Kompaktbericht veröffentlicht hat.
56 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) führt eine Gefährdungsbeurteilung durch. Abhängig von der Betriebsgröße ergeben sich aber erhebliche Unterschiede: In Betrieben mit 50 und mehr Beschäftigten wird in 95 Prozent der Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt. Dagegen sind es in Kleinstbetrieben (1 bis 5 Beschäftigte) nur 44 Prozent. Dabei stehen klassische Gefährdungen des technischen Arbeitsschutzes, die sich z. B. aus der Nutzung von Maschinen und Werkzeugen ergeben, häufiger im Fokus als psychische Belastungen.
Der BAuA KMU-Survey erfasst auch, welche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit die Betriebe in den vergangenen drei Jahren umgesetzt haben:
- Maßnahmen zum Schutz vor Unfällen bei der Arbeit (77 Prozent)
- Maßnahmen zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung (63 Prozent)
- Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch psychische Belastungen
- Maßnahmen zur Vermeidung von Zeit- und Leistungsdruck (52 Prozent)
- Maßnahmen zur Begrenzung langer oder unregelmäßiger Arbeitszeiten (49 Prozent)
- Maßnahmen zum Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz (39 Prozent)
(Quelle BAuA)
